Das neue SGB XIV – Soziales Entschädigungsrecht
Das neue SGB XIV – Soziales Entschädigungsrecht

Das neue SGB XIV – Soziales Entschädigungsrecht

Seminar


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Walhalla Fachverlag

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Preis: 251,26 € zzgl. gesetzl. Mwst.

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Das Recht der sozialen Entschädigung wird durch das Ende 2019 verabschiedete Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) schrittweise reformiert.
Bereits rückwirkend zum 1. Juli 2018 sind Änderungen über höhere Waisenrenten, Überführungs- und Bestattungskosten sowie die Gleichstellung von in- und ausländischen Gewaltopfern in Kraft getreten.
Ab 1. Januar 2024 gilt das neue SGB XIV dann vollumfänglich: Die Regelungen des bis dahin geltenden Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und Opferentschädigungsgesetzes (OEG) werden im SGB XIV zusammengeführt, modernisiert und insbesondere an Bedürfnissen der Opfer von körperlichen oder – und das ist neu! – psychischen Gewalttaten und Terrorismus ausgerichtet. So können dann auch Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Opfer von Stalking, Bedrohung, Menschenraub oder erheblicher Vernachlässigung von Kindern eine Entschädigung erhalten. Um eine Betreuung von besonders schwer betroffenen Opfern zu gewährleisten, werden niederschwellig Beratungs- und Begleitungsangebote, sog. „Schnelle Hilfen“ eingeführt.

Aus dem Seminarinhalt

  • Reformbedarf: Vom Versorgungsgesetz Kriegsgeschädigter des 2. Weltkrieges zu einem modernen, bürgernahen Sozialgesetz
  • Überblick über den Aufbau und Geltung das neue SGB XIV
  • Neuer Gewaltbegriff und damit einhergehend Erörterung des leistungsberechtigten Personenkreises
  • Allgemeine Leistungsgrundsätze (Antrag, Zuständigkeit etc.)
  • Niederschwellige Angebote zur Begleitung, insbesondere Leistungen der Schnellen Hilfe (Traumaambulanz), Fallmanagement etc.
  • Ausschluss von Ansprüchen/Versagung von Leistungen
  • Leistungen zur Krankenbehandlung
  • Nachweispflicht, Erstattung Kosten selbst beschaffter Krankenbehandlung
  • Leistungen zur Teilhabe
  • Leistungen zur Pflegebedürftigkeit
  • Entschädigungszahlungen
  • Ausgleich von Einkommensverlusten
  • Besondere Leistungen im Einzelfall
  • Härtefallregelung
  • Einsatz von Einkommen und Vermögen
  • Besitzstandschutz für Leistungsbezieher nach dem BVG
Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
22.11.2021
Frankfurt am Main
Seminarorganisation Tel.: 0941 56 84 – 120 E-Mail: seminare@walhalla.de Kontaktanfrage