Seminar
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Sprache: Deutsch
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Veranstalter
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Preis: 251,26 € zzgl. gesetzl. Mwst.
Das Recht der sozialen Entschädigung wird durch das Ende 2019 verabschiedete Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) schrittweise reformiert.
Bereits rückwirkend zum 1. Juli 2018 sind Änderungen über höhere Waisenrenten, Überführungs- und Bestattungskosten sowie die Gleichstellung von in- und ausländischen Gewaltopfern in Kraft getreten.
Ab 1. Januar 2024 gilt das neue SGB XIV dann vollumfänglich: Die Regelungen des bis dahin geltenden Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und Opferentschädigungsgesetzes (OEG) werden im SGB XIV zusammengeführt, modernisiert und insbesondere an Bedürfnissen der Opfer von körperlichen oder – und das ist neu! – psychischen Gewalttaten und Terrorismus ausgerichtet. So können dann auch Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Opfer von Stalking, Bedrohung, Menschenraub oder erheblicher Vernachlässigung von Kindern eine Entschädigung erhalten. Um eine Betreuung von besonders schwer betroffenen Opfern zu gewährleisten, werden niederschwellig Beratungs- und Begleitungsangebote, sog. „Schnelle Hilfen“ eingeführt.
Fachthemen
Zeitpunkt | Veranstaltungsort | Beschreibung | Kontaktperson | |
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22.11.2021 | Frankfurt am Main |
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