eBook, Deutsch, 19 Seiten, Friedrich-Ebert-Stiftung
Der Hessische Landtag hat am 23. Dezember 1999 mit den Stimmen von CDU und FDP das sogenannte ”Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und kommunalen Selbstverwaltung” beschlossen, welches am 5. Januar 2000 in Kraft trat (GVBl. 2000 I S. 2).
Dieses Gesetz regelt nicht nur umfangreiche Änderungen in der hessischen Gemeindeordnung und Landkreisordnung, sondern auch im Kommunalwahlgesetz. Die Änderungen im Bereich des Wahlverfahrens - Stichworte Kumulieren und Panaschieren - haben weitgehende Auswirkungen auf das Wahlverfahren, die Stimmabgabe und die Auswertung.
In der Publikation werden einzelne Gesetzesänderungen in Bezug auf die Wahlrechtsänderungen dokumentiert.
Publikationen: 13
Veranstaltungen: 1
Aufrufe seit 03/2009: 925
Aufrufe letzte 30 Tage: 1