Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 06.11.2020
Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht
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Der Langschläfer
Auszug: Ein Langschläfer ist „jemand, der [gern] lange in den Morgen hinein schläft“, heißt es im Duden. Davon gibt es wohl so einige. Auch der Verfasser dieses Beitrags zählt sich nach der vorgenannten Definition dazu. Nur muss man halt auch als Langschläfer oft früh morgens aufstehen. Schlicht, weil man pünktlich zur Arbeit erscheinen muss. Klappt das nicht, kann es einen den Job kosten. Und dann hilft auch das Sozialrecht nicht. Dies zeigt eine Entscheidung des Sozialgerichts Dresden (Urteil vom 15.6.2009 – S 24 R 1531/07).
DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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