Der Schein bringt Geld, bevor er Geld kostet
Der Schein bringt Geld, bevor er Geld kostet

Der Schein bringt Geld, bevor er Geld kostet

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, BD Blickpunkt Dienstleistung

Autor: Klaus Spazier

Erscheinungsdatum: 01.12.2006

Quelle: Blickpunkt Dienstleistung

Seitenangabe: 1-3


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Der „Schein“ bringt Geld, bevor er Geld kostet

 

Tag für Tag müssen in unserem Lande unendlich viele weiße Flecken in den Zeitungen mit Druckerschwärze gefüllt werden. Unter diesem täglichen Druck kommt es dann schon einmal vor, dass ein Journalist in seiner Verzweiflung „olle Kamellen“ ausgräbt, und diese dann in neuem Gewand als aktuelle Sensationsmeldung verkauft.

 

So geschehen jetzt kürzlich in der Hannoverschen Allgemeinen. Der Journalist Bernd Knebel berichtet dort von einer Untersuchung des Bundesrechnungshofes zum Vermittlungsgutschein der Bundesagentur. Dass diese Untersuchung allerdings nur die Zeit bis zum Jahr 2003, also die Zeit vor der Umstellung der Auszahlungsregelungen betrifft, wird nur am Rande erwähnt. 33 bis 35 Prozent der Vermittler kassieren die Gebühr nur ab, ohne nachhaltigen Erfolg. Vermittelt wird überwiegend an Zeitarbeitfirmen oder auch mal an den eigenen Ehepartner. Herr Knebel kommt zu dem Schluss, dass die Vermittlungsgutscheine durch den massenhaften Missbrauch ein totaler Flop sind.

 

Schlimm an solchen, einen ganzen Berufsstand verunglimpfenden Artikeln ist dann, dass sie ungeprüft eine erstaunliche Verbreitung finden. In diesem Fall ging das bis hin zu einer ausführlichen Meldung in der Tagesschau. Traurig ist in diesem Zusammenhang, dass Korrekturen und Richtigstellungen nicht in gleichem Format und an gleicher Stelle erscheinen und daher meist unbemerkt bleiben. Ein solcher Artikel, der nicht mehr den heutigen Tatsachen entspricht, ist im Stande, die gute Reputation eines ganzen Berufsstandes in Frage zu stellen.

 

Die aktuelle Sicht der BA

 

In einer aktuellen Pressemeldung ging die BA auf diesen Artikel ein. Sie betont, dass diese Untersuchung des Bundesrechnungshofes aus dem Jahre 2003 der Anlass zur Umstellung des Auszahlungssystems ab dem 1. Januar 2005 war. 2006 hat nun der BRH eine Kontrollprüfung durchgeführt, bei der festgestellt wurde, dass die Neuregelungen erfolgreich waren. Missbrauch wurde nur noch im tiefen einstelligen Prozentbereich der erteilten Gutscheine festgestellt. Die BA ist der Meinung, dass eine klare Tendenz zur weiteren Abnahme alleine deshalb zu erkennen ist, weil nur qualitativ gute Personalvermittler letztendlich überleben werden. Bedenken muss man, dass seit der Freigabe der Vermittlung Arbeitssuchender ein total neuer Berufszweig entstanden ist.

 

Die Bilanz der Bundesagentur ist insgesamt durchaus positiv

 

Mehr als 200 000 Gutscheine wurden nach anfänglichen Schwierigkeiten bisher ausbezahlt. Im laufenden Jahr rechnet die BA mit einer Steigerung von rund 60 Prozent gegenüber 2005. Die Behauptung der Hannoverschen Allgemeine, dass die Vermittlungsgutscheine in diesem Jahr um 75 Prozent zurückgefahren werden, ist nicht nachvollziehbar.

 

Der Vermittlungsgutschein, ein Erfolgsmodell

 

Es zeichnet sich also mehr und mehr ab, dass sich der Vermittlungsgutschein zum Erfolgsmodell entwickelt. Die Verlängerung des Vermittlungsgutscheines über den 31.12.2006 hinaus ist in den Koalitionsfraktionen eine beschlossene Sache. Die rechtssichere Planungssicherheit der privaten Arbeitsvermittler wird in den nächsten Tagen in Berlin beschlossen. Damit aber noch nicht genug. Die Politik und auch die BA wollen die Privatvermittler künftig noch stärker in ein Gesamtkonzept der Arbeitsmarktpolitik einbinden.

 

Modellversuch der BA mit Privatvermittlern

 

In sechs ausgesuchten Agenturen soll im Jahr 2007 ein Modellversuch gestartet werden. In Anlehnung an die „Employment Zones“ in Großbritannien werden Kontingente von bis zu 1000 Arbeitslosen für mindestens sechs Monate in die Obhut privater Beschäftigungsagenturen überstellt. Gegen eine Erfolgsgebühr sollen diese Arbeitnehmer dann auf dem ersten Arbeitsmarkt untergebracht werden. Einerseits verspricht man sich von diesem Modell Erfolg durch intensivere Betreuung, andererseits befürchten Insider bei einem Erfolg des Versuchs, dass sich die BA langfristig in diesem Bereich selbst überflüssig machen wird. Prinzipiell ist zu sagen, dass nicht nur die BA und der agile Bundesverband Personalvermittlung e.V. eine überaus positive Entwicklung für die noch junge Branche der privaten Arbeitsvermittler vorhersagen.

 

Noch ein Gutschein – der Bildungsgutschein

 

Wenn wir schon dabei sind, über staatliche Bezuschussungen von Leistungen zu sprechen, kann man neben dem Vermittlungsgutschein den sogenannten Bildungsgutschein nicht unerwähnt lassen.

 

Nicht nur große Zeitarbeitfirmen wie Adecco, Randstad oder auch z. B. Dekra führen in separaten Abteilungen Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitnehmern durch und erreichen in dieser Sparte inzwischen interessante schwarze Zahlen. Gerade erst hat Adecco in einer Erhebung feststellen lassen, dass etwa 80 Prozent der Arbeitnehmer zur Weiterbildung bereit sind und wenn nötig dafür sogar eigene Investitionen tätigen würden. Ein lange, auch in der Zeitarbeit vernachlässigter Fakt, gewinnt mehr und mehr an Bedeutung.

 

Der Bildungsgutschein

 

Seit 01.01.2003 finanziert die Bundesagentur für Arbeit Weiterbildung und bessere Qualifizierung der Arbeitnehmer und der Arbeitssuchenden. Geregelt ist dies in § 85 SGB III. Übernommen werden alle Kosten, die mit der Maßnahme in Verbindung stehen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Inhalte der Qualifizierung von der Arbeitsagentur anerkannt wurden.

 

Werden Sie Bildungsträger

 

Beantragen Sie bei der Bundesagentur am Ort die Zulassung zum Bildungsträger, indem Sie die Inhalte für Aus- und Weiterbildung vorlegen. Kurse von Excel oder Word für Anfänger oder Fortgeschrittene bis hin zu längerfristigen Lehrgängen für Netzwerkadministratoren sind nur Beispiele. Nach der Zulassung sind Sie berechtigt, die Bildungsgutscheine der Teilnehmer, mit denen die Arbeitsagentur die Kostenübernahme bestätigt, abzurechnen.

 

Vermitteln Sie Inhalte

 

Über 50 ausgearbeitete Seminare finden Sie z. B. auf der Internetseite www.inprogress.de im Angebot. Von den Skripten für die Teilnehmer über PowerPoint Beamer Präsentationen bis hin zu den Prüfungsfragen ist alles im jeweiligen Lieferumfang enthalten. Mit nur geringer Vorbereitung ist ein Einstieg in die Aus- und Weiterbildung ohne großen Aufwand möglich.

 

Künftig besser qualifiziertes Personal

 

Das vorgenannte Angebot zielt besonders auf Weiterbildung im Büro- und IT-Bereich. Genauso können natürlich auch handwerkliche Inhalte vermittelt werden. Auf jeden Fall hat die Zeitarbeitfirma die Möglichkeit, den Bedarf bei den Kunden gezielt mit qualitativ besserem Personal zu bedienen. Günstigere Verrechnungssätze sind ein erfreuliches Ergebnis, dass die Bundesagentur noch ihren Zuschuss leistet, ist ein angenehmer Nebeneffekt. Übrigens ist ein in Aussicht gestellter Übernahmeeffekt ein zusätzlicher Anreiz für die jeweilige Arbeitsagentur bei der Erteilung der Zulassung als Bildungsträger.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Autor

 

Klaus Spazier

inprogress – Service für Zeitarbeit

Telefon 04941 982400

Klaus Spazier

DE, Südbrookmerland

Geschäftsführer

inprogress - Service für Zeitarbeit

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