Der Steuertipp: Steuerfreie Zertifikate
Der Steuertipp: Steuerfreie Zertifikate

Der Steuertipp: Steuerfreie Zertifikate

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, F.A.Z.-Institut für Management-, Markt- und Medieninformationen GmbH

Autor: Klaus D. Hahne

Erscheinungsdatum: 04.05.2008

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung

Seitenangabe: 50


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Die Abgeltungsteuer für private Kapitaleinkünfte kommt zwar erst 2009, trotzdem sollten Anleger auch auf den 30. Juni dieses Jahres achten, wenn sie Steuern sparen wollen. Denn wenn sie sogenannte Vollrisikozertifikate bis zu diesem Datum kaufen, können sie ihre Wertsteigerungen bis 2009 noch steuerfrei vereinnahmen. Zu diesen Vollrisikozertifikaten gehören zum Beispiel Indexzertifikate ohne Rückzahlungsgarantie.

Von 2009 an gilt für alle neu angeschafften Kapitalanlagen die Abgeltungsteuer, das heißt, auf die Gewinne erhebt der Staat pauschal 25 Prozent Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bis Ende 2008 erworbene Anlagen fallen jedoch nicht darunter - und wer die "Spekulationsfrist" von einem Jahr verstreichen lässt, bevor er verkauft, der muss Wertsteigerungen von Aktien, Fonds und Vollrisikozertifikaten nicht versteuern.

Für Vollrisikozertifikate gibt es nun aber eine Ausnahme. Weil der Gesetzgeber fürchtet, dass mit schon vorhandenen Zertifikaten lange steuerfreie Kursgewinne erzielt werden, hat er für sie eine besondere Übergangsregelung geschaffen. Dabei gilt: Nach dem 1. Juli 2009 realisierte Veräußerungsgewinne sind immer steuerpflichtig. Ausnahmen gibt es nur für Papiere, die vor dem 15. März 2007 gekauft worden sind. Diese "Alt"-Zertifikate können auch später noch steuerfrei verkauft werden.

Wer also seine Zertifikate noch steuerfrei verkaufen will, muss das vor dem 1. Juli 2009 tun - und dabei die Spekulationsfrist von einem Jahr einhalten. Anleger können deshalb von der Steuerfreiheit nur profitieren, wenn sie vor dem 30. Juni 2008 investieren. Wer später kauft, muss die Wertsteigerungen auf jeden Fall versteuern; bei einer Haltedauer von weniger als einem Jahr als Spekulationseinkünfte - ansonsten als Veräußerungsgewinne nach der Abgeltungsteuer.

Jetzt Zertifikate zu kaufen kann sogar besonders attraktiv sein. Denn bisher waren zwar die Kursgewinne zwar nach einem Jahr steuerfrei, dafür durfte der Anleger auch keine Verluste geltend machen. Doch nach dem 1. Juli 2009 gelten für diese Zertifikate die Regeln der Abgeltungsteuer. Und die erlaubt, Veräußerungsverluste abzuziehen - wenn die Zertifikate nicht vorher fällig sind und von dem Anleger mindestens bis zu diesem Stichtag gehalten werden.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.

Klaus D. Hahne

DE, Frankfurt am Main

Steuerberater / Partner

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