Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 29.03.2018
Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht
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Der Tritt ins Gesäß eines Arbeitnehmers ist keine betriebliche Tätigkeit
Auszug:
„Wer mit einem Sicherheitsschuh (mit Stahlkappen) gegen einen anderen tritt, handelt zumindest fahrlässig. Die Verletzungsgefahr ist vorhersehbar. Die Verletzung ist vermeidbar.“ Das hat das LAG Düsseldorf (Urteil vom 27.5.1998, 12 (18) Sa 196/98) festgestellt.
Hinweis:
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DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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