Der Zwangsverwalter als Informationsquelle
Der Zwangsverwalter als Informationsquelle

Der Zwangsverwalter als Informationsquelle

Beitrag, Deutsch, 8 Seiten, ZfIR Zeitschrift für Immobilienrecht

Autor: Leif Holger Wedekind

Erscheinungsdatum: 2005

Seitenangabe: 481-488


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Leif Holger Wedekind  beschäftigt sich mit der Frage, welche Informationen die Zwangsverwalter im Falle der Zwangsverwaltung von Grundstücken den Grundpfandrechtsgläubigern gegenüber in der Praxis liefern können oder müssen. Dazu erörtert er zunächst die möglichen Berichtigungspflichten gegenüber dem Gericht, den Beteiligten und den Sachverständigen sowie deren Inhalte. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Zwangsverwalter gegenüber den Gläubigern oder Dritten zu einer Informationserteilung nicht verpflichtet sei. Die Beschränkung des Eigentumsrechts des Schuldners reiche über den Verfahrenszweck der Zwangsverwaltung nicht hinaus, so dass die Gläubiger weiterhin über bestimmte Fragen mit dem Schuldner zu verhandeln haben.

Leif Holger Wedekind ist Spezialist für Zwangsversteigerungsrecht Leif Holger Wedekind und zusammen mit Katrin Wedekind Inhaber der Sozietät Wedekind Bankrecht Insolvenzrecht in Lüneburg ist. Er gehört dem Beirat der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein an und ist Autor von Urteilsanmerkungen und Aufsätzen, die u.a. in den Fachzeitschriften ZInsO, ZfIR und InfoM erscheinen, in diesem Themenkreis ist er auch als Referent tätig.

Leif Holger Wedekind

DE, Lüneburg

Rechtsanwalt / Mediator / Zwangsverwalter

Sozietät Wedekind Rechtsanwälte Bankrecht Insolvenzrecht

Publikationen: 9

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