Der rechtliche Schutz von Schriftarten
Der rechtliche Schutz von Schriftarten

Der rechtliche Schutz von Schriftarten

Aufsatz, Deutsch, 4 Seiten, Art-Lawyer

Autor: Jens O. Brelle

Herausgeber / Co-Autor: Art Lawyer

Erscheinungsdatum: 01.12.2008

Seitenangabe: 1-4


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Zum immaterialgüterrechtlichen Schutz von Schriftarten („Fonts“) dienen gleich mehrere Schutzrechte:


1. Schriftzeichengesetz
Das konkrete Design von Fonts kann nach dem Schriftzeichengesetz (SchriftzG) geschützt werden. Gemäß Art. 2 Abs. 1 SchriftzG wird für eigentümliche und neue typographische Schriftzeichen Schutz nach dem Geschmacksmustergesetz (GeschMG) gewährt. Dazu bedarf es einer Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und der Hinterlegung der Schriftzeichen im Musterregister. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und ist bis auf maximal 25 Jahre verlängerbar. Fonts können wie herkömmliche, nicht-digitalisierte Schriftzeichen angemeldet werden. Dies erfolgt durch die Einsendung eines ausgedruckten, vollständigen Zeichensatzes und eines mit ihnen hergestellten Textes. Bei reinen Monitorschriften kann auch ein Foto verwendet werden. Voraussetzungen sind Neuheit und Eigentümlichkeit. Diese werde anhand des Gesamteindrucks der Schrift geprüft. Eine neue Schrift kann bereits durch kleinste Veränderungen bestehender Schriften entstehen. Der Schutz besteht darin, dass jede „Nachbildung“ von Schriftzeichen verboten werden kann, „welche ohne Genehmigung des Berechtigten in der Absicht, dieselbe zu verbreiten, hergestellt wird, sowie die Verbreitung einer solchen Nachbildung“.

Jens O. Brelle

DE, Hamburg - Speicherstadt

Inhaber

Art-Lawyer Kanzlei für Urheberrecht und Medienrecht

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