Der zukünftige Einsatz von Chipkarten im deutschen Gesundheitswesen.
Der zukünftige Einsatz von Chipkarten im deutschen Gesundheitswesen.

Der zukünftige Einsatz von Chipkarten im deutschen Gesundheitswesen.

Beitrag, Deutsch, S. Fischer Verlag

Autor: Dr. Gerrit Hornung

Herausgeber / Co-Autor: P. Horster (Hrsg.)

Erscheinungsdatum: 2004

Quelle: D-A-CH Security 2004

Seitenangabe: 226-237


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Das am 26. September 2003 vom deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) ordnet den Einstieg in eine grundlegende Neuordnung der Prozessabläufe und Datenverarbeitungsvorgänge im Gesundheitswesen an. Wesentliche Bausteine dieser neuen Struktur sind die elektronische Gesundheitskarte und der elektronische Heilberufsausweis. Für diese ergeben sich sowohl aus dem Signatur- wie dem Datenschutzrecht technische Gestaltungsanforderungen, die im Folgenden auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden. In signaturrechtlicher Hinsicht fehlen bislang hinreichende Grundlagen für die Zertifikatsstruktur und -verwaltung und für die Langzeitarchivierung elektronischer medizinischer Dokumente. Im Datenschutzbereich gibt es bislang noch keine Entscheidung über den genauen Speicherort der Daten; die bisherigen Zugriffsregelungen sind insoweit unzureichend, als sie keine hinreichende Abstufungsmöglichkeit vorsehen. Im Bereich des Auskunftsrechts über medizinische Daten geht das GMG über die bisherige Rechtsprechung des BGH hinaus. Neben diesen datenschutzrechtlichen Anforderungen führt insbesondere das Problem der Datensicherheit zur Notwendigkeit einer komplexen, hochverfügbaren technischen Infrastruktur, die Entwickler und Systemintegratoren vor neue Herausforderungen stellt.

Dr. Gerrit Hornung

DE, Kassel

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Universität Kassel FB Wirtschaftswissenschaften Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung

Publikationen: 36

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