Beitrag, Deutsch, 3 Seiten
Autor: Philipp Fürst
Herausgeber / Co-Autor: Philipp Fürst
Erscheinungsdatum: 2018
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Designrecht - Vorbereitungshandlungen als rechtsrelevante Vorbenutzung
Es kommt immer mal wieder vor, dass identische Designs unabhängig von bereits eingetragenen Designs entwickelt und gutgläubig in Benutzung genommen werden. Erst später stellt sich dann heraus, dass eine identisches Design bereits führt einen Dritten geschützt ist. § 41 I DesignG sieht für diesen Fall eine Ausnahme von der umfassenden alleinigen Berechtigung des Rechtsinhabers zur Benutzung eines Designs bzw. eingetragenen Designs vor. Der Rechtsinhaber soll in diesem Fall Dritte von der Benutzung des unter Schutz gestellten Designs nicht ausschließen können, die dieses Design bereits vorher benutzt oder konkrete Anstalten für eine solche Benutzung getroffen haben, wenn sein geschütztes Design erst zu einem späteren Zeitpunkt in rechtlich relevanter Weise geschaffen worden ist.
Welche Vorbereitungshandlungen wo und wie vorgenommen werden müssen, um das Vorbenutzungsrecht nachweisen zu können, zeigt DENKRAUM.... auf
PHILIPP FÜRST
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