Die GmbH Reform ist beschlossen
Die GmbH Reform ist beschlossen

Die GmbH Reform ist beschlossen

limitiert konkurenzfähig - Kolumne

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, Financial Times Deutschland GmbH & Co. KG

Autor: Prof. Dr. Peter Fissenewert

Erscheinungsdatum: 15.07.2008

Quelle: Financial Times Deutschland


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Die Reform war überfällig. Nach
langer Planung hat der Deutsche
Bundestag endlich das Gesetz
zur Modernisierung des GmbHRechts
(MoMiG) beschlossen.
Doch was dabei herausgekommen
ist, ist eher enttäuschend.
Neben vielen sinnvollen Ansätzen
war das MoMiG unter anderem
dazu angetreten, eine ernsthafte
Konkurrenz zur britischen
Limited (Ltd.) zu bieten. Dieses
Ziel ist – das kann bereits jetzt gesagt
werden – eindeutig verfehlt.
Das GmbH-Mindestkapital sinkt
nämlich doch nicht auf 10000 €.
Es bleibt bei 25 000 €. Zum Vergleich:
Für die Gründung einer
britischen Ltd. benötigt man 1 £.
Auf 10000 € mochte der deutsche
Gesetzgeber angesichts starker Bedenken
– besonders aus der Richterschaft
– nicht heruntergehen.
Ruf und Ansehen der GmbH sollten
nicht leiden.
Stattdessen wird nun eine Art
Mini-GmbH eingeführt: Die „Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)“
soll die Neugründung
kleinerer Unternehmen fördern.
Rechtlich ist das deutsche
GmbH-Recht aber auch bei der
Unternehmergesellschaft stark
dem präventiven Kapitalschutz
verhaftet, der bei Beginn der Tätigkeit
ein ausreichendes Stammkapital
erfordert. Das angelsächsische
Limited-System baut dagegen
auf einem nachgelagerten Kapitalschutz
auf, was einer modernen
und europäischen Betrachtungsweise
entspricht. Dort sind
die Anforderungen an den Gründer
anfangs relativ lax. Ein böses
Erwachen droht dann, wenn man
mit dem Vermögen der Gesellschaft
schlecht umgeht. Bei der
deutschen GmbH kann es dieses
böse Erwachen ebenfalls geben,
doch obendrein hat man auch einen
erheblich größeren Aufwand
bei der Gründung. Wie bisher ist der Gang zum Notar nötig. Ein unnötiger
Anachronismus.
Hier hat der Gesetzgeber eine
einmalige Chance vertan. Einmalig
deshalb, weil wirklich eine
große Reform vonnöten war; einmalig
aber auch, weil Brüssel
längst an einer Europa-GmbH
arbeitet, die mit den nationalen
Rechtsformen konkurrieren soll.
Stattdessen haben Unternehmensgründer
in Deutschland jetzt die
Wahl zwischen einer nur schwach
reformierten GmbH, der halbherzigen
Rechtsform der Unternehmergesellschaft
oder einer schlanken
Limited. Der einzige Vorteil
der Unternehmergesellschaft gegenüber
der Limited mag derzeit
die Anwendung deutschen Rechts
sein. Aber auch dieser vermeintliche
Vorteil wird ja nun bald
europäisiert – durch die Brüsseler
Pläne für eine Europa-GmbH. Auf
diese Rechtsform darf man wirklich
gespannt sein.

Prof. Dr. Peter Fissenewert

DE, Berlin

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Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte • Steuerberater PartG

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