Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, Der Arbeits-Rechts-Berater - ArbRB
Autor: Dr. Norbert Windeln, LL.M.
Herausgeber / Co-Autor: Martin Brock
Erscheinungsdatum: 20.09.2006
Quelle: Arbeitsrechtsberater 2006, 272-275
Seitenangabe: 272-275
Aufrufe gesamt: 4019, letzte 30 Tage: 2
Verlag
Der Arbeits-Rechts-Berater - ArbRB
Telefon: +49-221-93738-169
Telefax: +49-221-93738-906
Verlag Dr. Otto Schmidt
Referenzeintrag
Weitere Informationen über:
Dr. Norbert Windeln, LL.M.:
Der Arbeits-Rechts-Berater - ArbRB:
Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gelten eine Reihe von Sonderregelungen. Neben einem zusätzlichen Urlaubsanspruch in Höhe von fünf Urlaubstagen und dem Anspruch auf Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes ist vor allem der Sonderkündigungsschutz von Bedeutung: Die Kündigung eines Schwerbehinderten bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
Zu welchem Zeitpunkt ein Arbeitnehmer seine Schwerbehinderung dem Arbeitgeber mitteilen muss, um in den Genuss des Sonderkündigungsschutzes zu kommen, ist gesetzlich nicht geregelt und richtet sich daher nach den Vorgaben der Rechtsprechung. Mit seiner Entscheidung vom 12.1.2006 (BAG v. 12.1.2006 - 2 AZR 539/05, DB 2006, 1503f.) hat das BAG eine Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung angekündigt. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen dieser Entscheidung.
Publikationen: 18
Veranstaltungen: 9
Aufrufe seit 08/2005: 2419
Aufrufe letzte 30 Tage: 1