Die Mitteilung der Schwerbehinderung an den Arbeitgeber
Die Mitteilung der Schwerbehinderung an den Arbeitgeber

Die Mitteilung der Schwerbehinderung an den Arbeitgeber

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, Der Arbeits-Rechts-Berater - ArbRB

Autor: Dr. Norbert Windeln, LL.M.

Herausgeber / Co-Autor: Martin Brock

Erscheinungsdatum: 20.09.2006

Quelle: Arbeitsrechtsberater 2006, 272-275

Seitenangabe: 272-275


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Für schwerbehinderte Arbeitnehmer gelten eine Reihe von Sonderregelungen. Neben einem zusätzlichen Urlaubsanspruch in Höhe von fünf Urlaubstagen und dem Anspruch auf Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes ist vor allem der Sonderkündigungsschutz von Bedeutung: Die Kündigung eines Schwerbehinderten bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.

Zu welchem Zeitpunkt ein Arbeitnehmer seine Schwerbehinderung dem Arbeitgeber mitteilen muss, um in den Genuss des Sonderkündigungsschutzes zu kommen, ist gesetzlich nicht geregelt und richtet sich daher nach den Vorgaben der Rechtsprechung. Mit seiner Entscheidung vom 12.1.2006 (BAG v. 12.1.2006 - 2 AZR 539/05, DB 2006, 1503f.) hat das BAG eine Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung angekündigt. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen dieser Entscheidung.

Dr. Norbert Windeln, LL.M.

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