Die Neue Marken-Welt - Ausdehnung des Schutzes einer internationalen Marke auf das Gebiet der USA nach Madrider Protokoll
Die Neue Marken-Welt - Ausdehnung des Schutzes einer internationalen Marke auf das Gebiet der USA nach Madrider Protokoll

Die Neue Marken-Welt - Ausdehnung des Schutzes einer internationalen Marke auf das Gebiet der USA nach Madrider Protokoll

Beitrag, Deutsch, 9 Seiten

Autor: Dr. Michael A. Meer, LL.M.

Erscheinungsdatum: 2004

Quelle: AJP 11/2004

Seitenangabe: 1339-1347


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Mit Wirkung auf den 2. November 2003 sind die USA nach längerem politischen Ringen Mitglied des Madrider Protokolls (nicht aber des Madrider Markenschutzabkommens3), und damit Teil des entsprechenden Systems zur Registrierung internationaler Marken geworden. Dem Madrider Protokoll gehören heute 66 Staaten an, darunter etwa die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme von Malta), die Europäische Gemeinschaft selbst (seit 1. Oktober 2004), China, Japan, Australien und (seit 1997) die Schweiz. Die Annahme des Madrider Protokolls durch die USA führt zu einer erheblichen Erleichterung des transnationalen Schutzes von Marken zwischen den USA und den anderen Signatarstaaten. Bei internationalen Registrierungen besteht denn nunmehr die Möglichkeit, Markenschutz in den USA zu erlangen, indem die USA in die Liste der Staaten aufgenommen werden, für die eine Ausdehnung des Markenschutzes gewünscht wird. Umgekehrt kann auch gestützt auf eine US-amerikanische Marke eine internationale Registrierung erfolgen und so der Schutz auf Signatarstaaten ausgedehnt werden. Der vorliegende Beitrag will nach einer summarischen Darlegung des Registrierungsverfahrens unter dem Madrider Protokoll aufzeigen, welche Voraussetzungen der Inhaber einer schweizerischen Basismarke für die Schutzausdehnung auf das Gebiet der USA unter dem geltenden Markenrechtsstatut, dem \"Lanham Act\", zu erfüllen hat und inwiefern sich diese von den schweizerischen unterscheiden.

Dr. Michael A. Meer, LL.M.

CH, Bern 15

Rechtsanwalt

Grüninger Hunziker Roth Rechtsanwälte

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