Die Organisation der Schaltberechtigung
Die Organisation der Schaltberechtigung

Die Organisation der Schaltberechtigung

Seminar


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Sprache: Deutsch

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Veranstalter

Haus der Technik e. V.

Haus der Technik e. V.

Telefon: +49-201-1803-1

Telefax: +49-201-1803-269

hdt.de

Preis: k. A.

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Inhalt

  • Unfallbeispiele bei Schalthandlungen an elektr. Anlagen
  • Gründe, eine Schaltberechtigung zu erteilen
  • Verantwortlichkeit für die Schaltberechtigung
  • Einrichtungen zur Unfallverhütung gemäß VDE 0105
  • Aufbau eines betriebsbezogenen Maßnahmenprogramms zur Erlangung der Befähigung für Schaltberechtigte
  • Nachweisführung von Schalthandlungen
  • Regelmäßige Prüfung der elektr. Anlagen
Ziel

In diesem Seminar werden den verantwortlichen Fachvorgesetzten Wege aufgezeigt sowie Anregungen gegeben, wie sie ihrer Fachverantwortung wirkungsvoll nachkommen können und welche Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich betrieblicher Organisation existieren.

Thema

Die Verantwortung für die Schaltberechtigung ergibt sich aus den Pflichten des Unternehmers und der Führungskräfte entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, TRBS) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (BGV A1).

Die Unternehmerpflichten sind u.a.

  • Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften, Regeln der Technik und anschließende Ableitung von erforderlichen baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen sowie Durchführung von geeigneten Maßnahmen
  • Überprüfung von technischen und baulichen Einrichtungen (vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen, mindestens jährlich)
  • Qualifizierung der Mitarbeiter zu befähigten Personen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (TRBS)
  • Unterweisung von Mitarbeitern, insbesondere von Schaltberechtigten, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren und Maßnahmen zur ihrer Abwendung: Die Pflicht der Unterweisung betrifft auch die Führungskraft. Sie trägt Personalverantwortung im Rahmen ihres Arbeitsvertrages bzw. der zusätzlichen Pflichtübertragung. Die Unterweisungspflicht schließt das Aktenkundigmachen der Unterweisung mit ein.
Hinweise

Alle Veranstaltungen zum Thema Schaltberechtigung finden Sie unter

www.hdt-essen.de/schaltberechtigung

... weitere Infos



Zielgruppe

Personen, die Schaltberechtigung erteilen, z.B. Elektroingenieure, Elektromeister in Stadt- und Gemeindewerken, Industriebetrieben und kommunalen Verwaltungen.

Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
26.09.2018
Essen
Dipl.- Ing. Bernd Hömberg Kontaktanfrage