Mit der Revision hat der Gesetzgeber die GmbH konsequent als personenbezogene Kapitalgesellschaft ausgestaltet. Gleichzeitig sollten die Mängel des bisherigen GmbH-Rechts beseitigt und die gesetzliche Regelung aktualisiert werden. Die neue Regelung dürfte die schweizerische GmbH auch für ausländische Unternehmer, Freelancer, Freiberufler attraktiver machen.