Die Verantwortlichkeit des Zustandsstörers für altlastenbedingte Grundwasserschäden in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Eigentumsbegründung
Die Verantwortlichkeit des Zustandsstörers für altlastenbedingte Grundwasserschäden in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Eigentumsbegründung

Die Verantwortlichkeit des Zustandsstörers für altlastenbedingte Grundwasserschäden in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Eigentumsbegründung

Beitrag, Deutsch, Erich Schmidt Verlag GmbH & Co.

Autor: Stephan J. Meier, Diplom-Verwaltungswirt (FH)

Herausgeber / Co-Autor: Reinhard Müller

Erscheinungsdatum: 2003

Quelle: altlasten spektrum 1/2003

Seitenangabe: 27-34


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Grundwasserschäden sind häufig durch ihre Mobilität gekennzeichnet, das heißt, die weggeschwommene „Fahne“ hat das Eigentum des Zustandsstörers verlassen, seine Sachgewalt, Einhalt zu gebieten, ist beendet. In der Praxis stellt sich immer drängender die Frage, ob und in welchem Umfange der Eigentümer der Quelle des Schadstoffeintrages zur Sanierung herangezogen werden kann.

Stephan J. Meier, Diplom-Verwaltungswirt (FH)

DE, Amberg

Rechtsanwalt

Anwaltskanzlei Meier

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