Die so genannte Zinsschranke nach §§ 4h EStG-E, 8a KStG-E zur Abwehr schädlicher Gewinnverlagerungen - eine Darstellung der Änderungen gegenüber § 8a KStG und eine verfassungsrechtliche Einordnung der Neuregelung
Die so genannte Zinsschranke nach §§ 4h EStG-E, 8a KStG-E zur Abwehr schädlicher Gewinnverlagerungen - eine Darstellung der Änderungen gegenüber § 8a KStG und eine verfassungsrechtliche Einordnung der Neuregelung