Beitrag, Deutsch, 5 Seiten
Autor: Karl H. Beltz
Herausgeber / Co-Autor: Deutscher Anwaltverein
Erscheinungsdatum: 24.05.2011
Auflage: Anwaltsblatt
Seitenangabe: 337 - 342
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Der Autor erläutert, welche berufsrechtlichen Vorschriften in Frankreich für den Umgang mit Geldern gelten, die ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten in Empfang nimmt und an ihn auszahlt. Anders als in den meisten anderen EU-Staaten, wird das Anderkonto, das auch Fremdgeld- oder Depositenkonto genannt wird, zentral bei der jeweiligen Anwaltskammer geführt, die auch die Kontrolle über den Zahlungsverkehr ausübt. Diese "Kasse" zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Anwalt und Mandant heisst in Frankreich CARPA. Interessant zu wissen ist, dass die eingezogenen Gelder in der Zwischenzeit auf dem Konto bis zu ihrer Auszahlung geringe Zinsen abwerfen. Diese Zinsen werden nicht an den Mandanten ausbezahlt, sondern verbleiben bei der CARPA. Mit den Einkünften finanzieren die französischen Rechtsanwaltskammern einen grossen Teil ihres Haushalts. Der Artikel erläutert Funktion und Arbeitsweise der CARPA.
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