Beitrag, Deutsch, 5 Seiten
Autor: Klaus D. Hahne
Erscheinungsdatum: 2003
Seitenangabe: 1943-1946
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Dipl.-Volksw. Klaus D. Hahne:
Die Frage der Zulässigkeit einer kompensatorischen Bewertung zur Abbildung von Risikoabsicherungsgeschäften in der handels- und steuerbilanziellen Gewinnermittlung beschäftigt das Fachschrifttum seit langem. Diese Diskussion hat durch den nicht veröffentlichten Gerichtsbescheid des BFH vom 19. 3. 2002 (Az. I R 87/00) neuen Antrieb gewonnen. Darin hat sich der BFH erstmals eingehend zur bilanziellen Behandlung von Risikokompensationsgeschäften geäußert und richtungsweisende Überlegungen angestellt. Das zugrunde liegende Revisionsverfahren wurde zwischenzeitlich ohne Urteil beendet. Im nachfolgenden Beitrag legt der Verfasser die vom BFH in dem Gerichtsbescheid aufgestellten Grundsätze dar und stellt daran anschließend weitere konzeptionelle Überlegungen zur grundsätzlichen Behandlung von Risikokompensationsgeschäften an. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die vom BFH aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung hergeleiteten Kriterien für die Zulässigkeit einer kompensatorischen Bewertung zu einer Einschränkung der Bildung von Bewertungseinheiten in der Steuerbilanz führen.
Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.
Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.
DE, Frankfurt am Main
Steuerberater / Partner
Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung
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