Die neue Versorgungsmedizin-Verordnung zur Feststellung des Behinderungs-/ Schwerbehinderungsgrades
Die neue Versorgungsmedizin-Verordnung zur Feststellung des Behinderungs-/ Schwerbehinderungsgrades

Die neue Versorgungsmedizin-Verordnung zur Feststellung des Behinderungs-/ Schwerbehinderungsgrades

Seminar

Referent: Edith Sonntag


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Sprache: Deutsch

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Veranstalter

Walhalla Fachverlag

Telefon: +49-941-5684-0

Telefax: +49-941-5684-111

walhalla.de

Preis: 309,-- € inkl. gesetzl. MwSt.

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Essentiell für die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) bzw. der Schwerbehinderung sind die Regelungen in der Versorgungsmedizin-Verordnung. Als Auswirkung des Bundesteilhabegesetzes (neuer Behindertenbegriff, Personenzentrierung) muss diese Verordnung angepasst werden. Im vorliegenden Gesetzentwurf sind aber nicht nur Anpassungen, sondern zahlreiche Verschlechterungen enthalten. Das Seminar zeigt auf, wie die neue GdB-Einstufung funktionieren soll und was bei dem neuen Verfahren zu beachten ist – insbesondere auch im Hinblick auf den Wegfall des Amtsermittlungsgrundsatzes durch die Versorgungsverwaltung.
Seit August 2018 liegt bereits ein Entwurf der Versorgungsmedizin-Verordnung (VMVO) vor, der aktuell streitig diskutiert wird. Voraussichtlich wird die neue VMVO Mitte/Ende 2019 in Kraft treten und zahlreiche Änderungen beinhalten, die, nach derzeitigem Stand, deutliche Verschlechterungen für schwerbehinderte Menschen enthalten. Beispielhaft seien hier genannt:

 

Mehr Befristungen in der GdB-Gewährung, Aufhebung des Amtsermittlungsgrundsatzes der Versorgungsverwaltung, Nichtberücksichtigung von Einzelgraden bei Bildung des Gesamt-GdB, Verschlechterungen bei einzelnen Behinderungen.

Die Referentin erläutert die Neuerungen, zeigt auf, wie die neue GdB-Einstufung künftig funktioniert und was bei dem neuen Verfahren zu beachten ist.

Seminarinhalte:

  • Was beinhaltet der neue Behinderungsbegriff im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes und welche Auswirkungen hat dies bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)?
  • Wie genau läuft das Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren künftig ab?
  • Wann drohen Befristungen im Feststellungsverfahren?
  • Was bedeutet, dass Gutachter bei der Bewertung der Leistungsbeeinträchtigungen künftig „das bestmögliche Behandlungsergebnis“ unterstellen sollen?
  • Welche Widerspruchsmöglichkeiten haben Betroffene?
  • Was beinhalten die neuen GdB-Einstufungen und Regelungen zur Bildung des Gesamt-GdB bei Vorliegen mehrerer Funktionseinschränkungen?
  • Welche Leistungsansprüche beinhalten die alten und neuen Merkzeichen?
  • Welche Auswirkungen haben die neuen Regelungen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen?

 

Es wird empfohlen einen aktuellen Gesetzestext des SGB IX, oder besser aller SGB, sowie einen Abdruck der neuen Versorgungsmedizin-Verordnung mitzubringen (kostenloser Download/Bezug über: BMAS – Publikationen – Versorgungsmedizin-Verordnung).

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19.04.2021
Frankfurt (Main)
Seminarorganisation Tel.: 0941 56 84 – 120 E-Mail: semina@walhalla.de Kontaktanfrage
24.06.2020
Kassel
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04.11.2019
Kassel
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