Die neue „haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft“, ein Einstiegsmodell für meine Existenzgründung?
Die neue „haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft“, ein Einstiegsmodell für meine Existenzgründung?

Die neue „haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft“, ein Einstiegsmodell für meine Existenzgründung?

Eine GmbH-Gründung ohne Einzahlung des Mindeststammkapitals? Ist das ein Modell für meine / unsere Existenzgründung?

Vortrag, Deutsch, 2 Seiten, Rechtsanwaltskanzlei Schuback

Autor: Iris Schuback

Erscheinungsdatum: 29.01.2009


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Die neue „haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft“, ein Einstiegsmodell für meine Existenzgründung?

Eine GmbH-Gründung ohne Einzahlung des Mindeststammkapitals? GmbH-Gründung „light“? Bisher unvorstellbar! Was ist das? Ist das ein Modell für meine / unsere Existenzgründung? Welche Vor- und Nachteile habe ich dabei? Welche alternative Rechtsform bietet sich sonst für mich an?

Diese Fragen stellen Existenzgründer und Selbständige der Hamburger Rechtsanwältin Iris Schuback. Der Gesetzgeber stellt diese Rechtsform innerhalb des neuen GmbH-Gesetzes (MoMiG) ab November 2008 Gründern und Selbständigen zur Verfügung. Rechtsanwältin Iris Schuback berät und begleitet Unternehmen und Selbständige wie Freiberufler in ihrer Kanzlei regelmässig in allen rechtlichen Fragen und Angelegenheiten ihrer Unternehmung. Sie beleuchtet diese Fragen in einer Übersicht. Selbständige, die bei Gründung oder Zusammenschluß nur wenig Eigenkapital haben und benötigen, häufig in den Dienstleistungsbranchen, blieben bislang nur wenig Alternativen, in der Regel nur mit persönlicher Haftung mit dem vollen Privatvermögen. Der Gesetzgeber bietet nun eine „Einstiegsvariante“ in die GmbH, die es insbesondere Gründern, aber auch anderen Selbständigen, erleichtern soll, ihre unternehmerischen Ziele günstig umzusetzen. Bei dieser Gründung handelt es sich um eine GmbH, die unter dem Namen „Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)“ auftritt und eine Gründung unterhalb des Mindeststammkapitals von 25.000,- € ermöglicht, nämlich mit nur einem Stammkapital von mindestens 1 €.
Doch wie immer: keine Entscheidung im Geschäftsleben hat ist bei allen Vorteilen ohne Nachteile.

Rechtsanwältin Iris Schuback stellt auch diese dar und vergleicht sie in einer kurzen Zusammenfassung mit alternativen in Frage kommenden Rechtsformen. So erhalten an Unternehmensgründung Interessierte einen ersten Überblick, ob dieses neue Angebot des Gesetzgebers „etwas für sie ist“.

Referentin:

Rechtsanwältin Iris Schuback ist in eigener Kanzlei in Hamburg tätig.

Sie begleitet zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen, GmbHs und Personengesellschaften, Selbständige und Freiberufler in Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin sowie Nordrhein-Westfalen in allen ihren rechtlichen Angelegenheiten und kennt daher gut die besonderen rechtlichen Anforderungen und Herausforderungen an Unternehmer und Selbständige sowie auch deren rechtliche Schutzmöglichkeiten. Ihre langjährige Erfahrung in großen Unternehmen der Wirtschaft kommt den von ihr betreuten Unternehmern dabei durch den betriebswirtschaftlichen „Blick über den Tellerrand“ zugute. Ihre Beratungs- und Betreuungstätigkeit reicht dabei im Schwerpunkt vom Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht sowie dem öffentlichen Baurecht mit Immobilienrecht zum Verwaltungsrecht, das auch gerade bei Gründungen eine hohe Bedeutung für Unternehmer hat.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-schuback.de

Iris Schuback

DE, Hamburg

Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskanzlei Schuback

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