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Die wichtigsten Steuertricks von Unternehmen für Unternehmen
Manchmal lohnt es sich, über den Tellerrand zu blicken und von der Konkurrenz zu lernen. Das gilt auch – oder vor allem – im unternehmerischen Kontext. Schließlich kommt es vor, dass andere Unternehmen gute Ideen haben, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Um einen solchen zu verhindern und selbst zu profitieren, ist es daher manchmal sinnvoll oder sogar notwendig, diese Ideen zu kopieren. Dies kann sämtliche Geschäftsbereiche betreffen, auch die Steuern. Denn mit der richtigen Strategie lassen sich auf legale Weise hohe Beträge einsparen, mit eigentlich ganz simplen Tricks. Wenn die interne Buchhaltung oder der eigene Steuerberater diese noch nicht kennt, kann die Konkurrenz demnach als Inspiration dienen.
Ebenso kann es sich aber um abschreckende Beispiele handeln, denn nicht wenige Unternehmen verfolgen fragwürdige Strategien, um Steuern zu sparen. Diese sorgten in der Vergangenheit bereits häufiger für Skandale, die das Image der betroffenen Firmen nachhaltig schädigten. Der Blick auf die Konkurrenz kann somit auch dem Zweck dienen, es selbst besser zu machen und damit bei der Zielgruppe zu punkten. Im Umgang mit den Steuern ist deshalb stets größte Vorsicht geboten, um zwar möglichst viel Geld zu sparen, dabei aber im legalen Bereich zu bleiben und das hauseigene Employer Branding nicht zu gefährden. Hier daher eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Steuertricks von Unternehmen, die manchmal anderen Unternehmen aus derselben Branche eventuell ein Vorbild sein können – oder stattdessen eine hervorragende Möglichkeit, um sich mit einem reinen Image von der Konkurrenz abzuheben, falls sie sich in rechtlichen beziehungsweise moralischen Grauzonen bewegt:
Unternehmen, die mehrere Gesellschaften umfassen, sind oft über viele verschiedene Länder verteilt – und in jedem von ihnen steuerpflichtig. Deshalb wurden sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen ins Leben gerufen, mit dem Ziel, dass Erträge nur einmal besteuert werden. Da an dieser Stelle die Steuersysteme zweier oder mehr Länder aufeinandertreffen, lassen sich gewisse Lücken aber kaum vermeiden. Genau diese machen sich zahlreiche internationale Unternehmen zunutze, um ihre Steuerlast zu drücken. Das kann zu einer geringeren oder sogar zu einer Nicht-Besteuerung führen, die nicht immer legal ist, aber oftmals unbemerkt bleibt. Im Umgang mit Doppelbesteuerungsabkommen müssen Unternehmen daher vorsichtig sein, um keine rechtlichen Konsequenzen zu riskieren, aber sie können bei der Wahl sowie Kombination von Standorten durchaus relevant sein. Dann bieten sie ihnen die Möglichkeit, ihre Steuerlast auf legale Weise zu reduzieren.
Eine beliebte Strategie, um die eigene Steuerlast zu drücken, besteht auch darin, die Ausgaben künstlich zu erhöhen. Denn dadurch minimieren sich zumindest auf dem Papier die zu versteuernden Gewinne, was bei großen Unternehmen erhebliche Steuereinsparungen bedeuten kann. Oft werden daher gegen Ende eines erfolgreichen Geschäftsjahres noch einmal Investitionen getätigt oder eben unternehmensinterne Kredite vergeben. Letzteres bedeutet, dass zwischen Mutterkonzern, Tochter- oder Schwestergesellschaften verschiedene Kredite vergeben werden, sodass diese in einem Land mit niedrigeren Steuersätzen versteuert werden. Dadurch lässt sich in Ländern mit hohen Steuersätzen der zu versteuernde Gewinn reduzieren und in ein Niedrigsteuerland umleiten. Auch bei diesem Trick handelt es sich jedoch um einen schmalen Grat zwischen legal und illegal. Prüfungen durch Finanzbehörden sind daher keine Seltenheit. Investitionen oder andere größere Ausgaben bewusst in ein Jahr mit hoher Steuerlast zu schieben, um diese zu verringern, ist jedoch vollkommen legal und in wirtschaftlicher Hinsicht in den meisten Fällen durchaus sinnvoll.
In den vergangenen Jahren haben die sogenannten Steueroasen viele negative Schlagzeilen gemacht. Sie werden trotzdem nach wie vor von vielen Unternehmen genutzt, um ihre Steuerlast zu minimieren. Das gilt nicht nur für Luxemburg als eines der bekanntesten Beispiele, sondern es gibt noch viele weitere Länder, die für Privatleute oder eben für Unternehmen als Steueroasen gelten. Welche steuerlichen Vorteile jeweils warten, ist dabei von Fall zu Fall verschieden. In Luxemburg haben Unternehmen beispielsweise die Möglichkeit, einen unterdurchschnittlichen Körperschaftssteuersatz sowie Steuerrabatte bei Verlusten zu nutzen. Häufig werden daher bewusst solche Verluste fingiert, was jedoch als Steuerraub gilt und strafbar ist. Gelangen solche Machenschaften an die Öffentlichkeit, kann das den Ruf des Unternehmens nachhaltig schädigen. Auch bei Steueroasen ist daher größte Vorsicht geboten – dennoch sind steuerliche Belange bei der Standortwahl natürlich ein wichtiger Faktor, der berücksichtigt werden muss.
Unternehmen mit mehreren Tochter- oder Schwestergesellschaften in unterschiedlichen Ländern nutzen auch manchmal die Möglichkeit, sich gegenseitig Leistungen in Rechnung zu stellen, um ihre Steuerlast in ein günstigeres Land zu übertragen. Besonders häufig werden dafür Lizenzgebühren genutzt, sprich eine Tochtergesellschaft zahlt Lizenzgebühren an den Mutterkonzern oder eine Schwestergesellschaft, die oftmals in Steueroasen wie Irland sitzen. Durch solche „Lizenzboxen“ müssen auf diese Summen deutlich geringere Steuersätze abgeführt werden. Eine Strategie also, die der internen Kreditvergabe gleicht und für Unternehmen in Hochsteuerländern die Steuerlast reduziert. Ob diese im Einzelfall möglich, sinnvoll und vor allem legal ist, muss jedoch unternehmensintern geprüft werden.
Im Jahr 2012 wurde in Deutschland eine Wettsteuer in Höhe von fünf Prozent eingeführt. Diese muss nicht nur auf Gewinne abgeführt werden, sondern auf jede einzelne Wette und unabhängig von ihrem Ausgang. Damit geraten die Anbieter finanziell unter Druck, vor allem gegenüber der internationalen Konkurrenz. Viele Wettanbieter haben sich deshalb dazu entschlossen, die Kosten für die Wettsteuer auf die Endkunden zu übertragen. Dadurch haben sich die Preise für die Wetten erhöht, jedoch müssen die Unternehmen die Zusatzkosten nicht aus der eigenen Tasche tragen, sprich ihr Gewinn wird dadurch nicht gemindert. Angesichts der enormen Summen, die jedes Jahr an Wettsteuer gezahlt werden, wird die Ersparnis deutlich, welche die Unternehmen durch eine solche Wettsteuerübertragung sparen können. Allerdings gibt es eben auch Anbieter auf dem Markt, die diese Steuer ganz oder teilweise übernehmen und dadurch einen Vorteil bei der Kundengewinnung sowie -bindung genießen. An dieser Stelle ist es daher wichtig, die Argumente gegeneinander abzuwägen, um aus dem finanziellen Vorteil keinen wirtschaftlichen Nachteil zu machen.
Die Digitalisierung hat in steuerlicher Hinsicht zusätzliche Herausforderungen mit sich gebracht. Ungeklärt ist dabei zum Beispiel oft die Frage, wo die eigentliche Wertschöpfung stattfindet, denn dort fällt dann in der Regel auch der größte Teil der Steuern an – beispielsweise in Form von Mehrwertsteuer. Digitale Dienstleister sind deshalb zwar oft auch in Hochsteuerländern tätig, haben dort aber nicht ihre eigentliche Wertschöpfung. Diese verlagern sie stattdessen in Länder mit geringeren Steuersätzen, um sich große Summen zu sparen. Das gilt vor allem für die Akquise von Werbeumsätzen, auf die in einigen Ländern wie Irland kaum Steuern anfallen. Allerdings könnte sich die Rechtsprechung diesbezüglich in absehbarer Zukunft ändern. Dennoch sollten Unternehmen mit mehreren Standorten prüfen, wo welche Bestandteile der Wertschöpfung am besten platziert sind; was nicht nur, aber eben auch, aus steuerlicher Sicht gilt.
Herausforderungen bringt in dieser Hinsicht auch der E-Commerce mit sich. Viele Online-Händler, die ihren Firmensitz im Ausland haben, aber nach Deutschland importieren, sind nicht bei den Finanzämtern gemeldet. Sie müssen dementsprechend auch keine Mehrwertsteuer bezahlen und umgingen den Einfuhrzoll lange Zeit, indem sie größere Sendungen in viele kleinere Sendungen unterhalb der zollfreien Grenze aufteilten. Diese Lücke wurde mit Abschaffung der 22-Euro-Zollfreigrenze jedoch geschlossen. Auch hier gibt es aber, ebenso wie bei der Wettsteuer, stattdessen die Möglichkeit, entsprechende Zusatzkosten auf die Kunden zu übertragen – als legale Alternative, um Steuern oder Zollgebühren zu sparen.
Fazit
In der Theorie gibt es also eine ganze Reihe an Möglichkeiten, um auf legale Weise bei den Steuern erhebliche Summen zu sparen. In der Praxis eignet sich aber nicht jede Methode für jedes Unternehmen. Die Konkurrenz zu beobachten und zu prüfen, ob und inwiefern ihre Tricks auch zum eigenen Vorteil eingesetzt werden könnten, lohnt sich dennoch. Natürlich müssen bei solchen Überlegungen jedoch auch andere Aspekte berücksichtigt werden, beispielsweise das Employer Branding. Denn es sind gerade diese Steuertricks, durch die viele Großkonzerne in Verruf geraten sind und das kann sich negativ auf die Kundengewinnung sowie -bindung auswirken. Zudem droht jederzeit, dass gewisse steuerliche Lücken, Sonderregelungen & Co durch gesetzliche Änderungen von der legalen in die illegale Zone rutschen. An dieser Stelle ist daher große Vorsicht geboten und der richtige Weg liegt, wie so oft im Leben, irgendwo in der Mitte.
Quelle: adobe.stock | mojo_cp | 368150529