Dieselskandal: Softwaremanipulation bei 130.000 Fahrzeugen mit V6-Dieselmotor von Audi - Kraftfahrt-Bundesamt ordnet Rückruf an
Dieselskandal: Softwaremanipulation bei 130.000 Fahrzeugen mit V6-Dieselmotor von Audi - Kraftfahrt-Bundesamt ordnet Rückruf an

Dieselskandal: Softwaremanipulation bei 130.000 Fahrzeugen mit V6-Dieselmotor von Audi - Kraftfahrt-Bundesamt ordnet Rückruf an

Beitrag, Deutsch, BERND Rechtsanwälte

Autor: Holger Bernd

Herausgeber / Co-Autor: Bernd Rechtsanwalts GmbH

Erscheinungsdatum: 2018


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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verhängt wegen unzulässiger Abschaltvorrichtungen einen Zwangsrückruf für die Audi-Modelle A4, A5, A6. A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 mit der Abgasnorm 6. Weltweit sind von der Anordnung knapp 130.000 Fahrzeuge betroffen, davon sind es allein Deutschland 78.000.

Softwareupdate erforderlich: Schadstoffminderung erfolgt bislang nicht im realen Verkehr

Ganz konkret beanstandet das KBA eine sogenannte Aufheizstrategie: Die schadstoffmindernde, schnelle Motorwärmefunktion springe nahezu nur auf dem Prüfstand an, im realen Verkehr bleibe diese Schadstoffminderung jedoch aus. Der zum VW-Konzern gehörende Autobauer Audi müsse dem KBA bis spätestens Anfang Februar eine Lösung vorlegen. Sollten die Software-Updates vom KBA freigegeben werden, müsse der Hersteller die betroffenen Fahrzeuge zurückrufen und entsprechend umrüsten; für den Abschluss der Rückrufaktion soll dann eine Frist von 18 Monaten eingehalten werden.

Zu viel Stickoxid: Zulassungsverbot droht auch für Audi A8

Nach Berichten verschiedener Zeitungen drohe das KBA dem Hersteller auch mit einem Zulassungsverbot des Audi A8. Bei der bis Mitte 2017 produzierten Modellgeneration sei eine Nachrüstung quasi unmöglich, da der Stickoxidausstoß schlicht zu hoch sei. Auch Bescheide für Modelle mit V6-TDI-Motoren lägen vom KBA bereits vor. Seit Monaten untersuche der Autobauer alle Dieselmodelle auf etwaige Unregelmäßigkeiten und Nachrüstungspotentiale: Alle Besitzer betroffener Modelle müssen nun nach dem vom KBA angeordneten Zwangsrückruf angeschrieben werden, damit die Rückrufaktion innerhalb der vom KBA ausgesprochenen 18-monatigen Frist abgeschlossen werden kann.

Fazit: Klagewelle im Diesel-Skandal reißt nicht ab

Die Liste der Fahrzeugmodelle mit manipulierter Software wird immer länger. Bislang erstreckt sich der Diesel-Skandal über eine Bandbreite an Modellen von VW über Audi, Porsche, Skoda und Seat. Die Klagewelle gegen die Hersteller wird somit noch lange anhalten – betroffene Fahrzeuginhaber werden weiterhin ihre Ansprüche geltend machen wollen.
 

Holger Bernd

DE, Göttingen

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