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Vereinfacht kann man sagen, dass alle Steuern, die direkt von einem Steuerpflichtigen an den Fiskus, oder aber auch die Gemeinde zu zahlen sind, direkte Steuern sind. Die Steuerschuldnerschaft muss damit beim Steuerpflichtigen selbst liegen. Sie wird direkt gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt und erhoben. Hierunter fällt beispielsweise die Gewerbesteuer, Hundesteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Grunderwerbsteuer. Die Lohnsteuer wird zwar vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt, aber erfolgt die Abführung der Lohnsteuer für den Namen des Steuerpflichtigen.