Solange der Steuerberater seine Unkenntnis kaschiert und seine Meinung, dass der Finanzbeamte eine Prüfung nach GDPdU nicht durchziehen kann, weiter gibt, wird jeder Verantwortliche verunsichert.
Die Unternehmen müssen für die gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen sensibilisiert werden. Denn erst bei der ersten Betriebsprüfung festzustellen, dass die eingesetzte Technologie die gesetzlichen Anforderungen ungenügend abdeckt, ist meistens für die bereits getätigten Investitionen zu spät.\"
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