Ein fataler Irrtum: Rechtsschutzversicherungen sind in Steuerstrafverfahren häufig nutzlos!
Ein fataler Irrtum: Rechtsschutzversicherungen sind in Steuerstrafverfahren häufig nutzlos!

Ein fataler Irrtum: Rechtsschutzversicherungen sind in Steuerstrafverfahren häufig nutzlos!

Aufsatz, Deutsch, 4 Seiten, IWW Institut für Wirtschaftspublizistik

Autor: Dr. Wolfgang Walter

Erscheinungsdatum: 01.11.2015

Quelle: Gestaltende Steuerberatung

Seitenangabe: 400-403


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Zahlreiche Einzelfirmen und Klein- und Mittelbetriebe anderer Rechtsform haben eine Rechtsschutzversicherung und gehen davon aus, dass sie auch bei steuerstrafrechtlichen Vorwürfen abgesichert sind. Tatsächlich dürfte dies nur bei den wenigsten der Fall sein, wenn es darauf ankommt. Der Aufsatz gibt Hinweise darauf, welche Form der Rechtsschutzversicherung eine Absicherung auch bei Steuerstrafverfahren bietet. Der normale "Straf-Rechtsschutz" hilft nicht. Nur der eine darüber hinausgehende Absicherung, z.T. "Spezial-Straf-Rechtsschutz" genannt, deckt Kosten der Beratung und Vertretung im Steuerstrafverfahren ab. Hinzu kommen sollte zumindest eine Regelung, dass unabhängig vom Stundensatz des Beraters bis zu einer bestimmten Honorarobergrenze die Kosten der Vertretung übernommen werden, da die Vertretung in Steuerstrafverfahren zu den gesetzlichen Gebühren nicht darstellbar ist. Auch sollte darauf geachtet werden, dass ein Regress der Versicherung bei einer Verurteilung nicht stattfindet. Allerdings werden die Kosten bei einer Selbstanzeige des Steuerpflichtigen auch bei Vereinbarung des erweiterten Versicherungsschutzes nicht übernommen. Steuerberater sollten ihre Mandanten auf diese Problematik hinweisen.

Dr. Wolfgang Walter

DE, Denkendorf/Stuttgart

Geschäftsführer

Rechtsanwaltskanzlei RA StB FAStR Dr. Wolfgang Walter

Publikationen: 36

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