Einführung des Gesundheitsfonds in der GKV: Fluch oder Segen?
Einführung des Gesundheitsfonds in der GKV: Fluch oder Segen?

Einführung des Gesundheitsfonds in der GKV: Fluch oder Segen?

Zusatzbeiträge und Wettbewerb der Krankenkassen

Kommentar, Deutsch, 2 Seiten, Krankenkassen-Zentrale

Erscheinungsdatum: 2011


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Mit der kontinuierlichen Umsetzung der Gesundheitsreform hat sich seit April 2007 das Gesundheitswesen nach und nach entscheidend verändert. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 01. Januar 2009 wurde das bisherige Beitrags-Einzugssystem über die Einzelkassen und damit deren Finanzierungsautonomie zugunsten einer staatlichen Regulierung umgestellt. Seit Anfang 2011 gilt zudem ein bundeseinheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Ausgabenanstiege werden künftig allein durch Zusatzbeiträge gesichert. Doch die Konstrukte Gesundheitsfonds und Zusatzbeitrag weisen entscheidende Mängel auf.

Gestärkter Wettbewerb zwischen Krankenkassen

Die laufenden Beitragseinnahmen der jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen werden nun bundesweit zentraliert im Gesundheitsfonds unter Aufsicht des Bundesversicherungsamtes (BVA) verwaltet. Ein Bundeszuschuss aus Steuergeldern sorgt außerdem dafür, dass weitestgehend alle Bundesbürger an der Finanzierung beteiligt werden. Gemäß des “Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung” (GKV-WSG) sollen Versicherte somit besser erkennen können, ob eine Krankenkasse wirtschaftlich oder unwirtschaftlich arbeitet.

Zusatzbeiträge stark wettbewerbsverzerrend

Verzeichnet eine Krankenkasse trotz der Zuschüsse aus dem Gesundheitsfonds ein finanzielles Defizit, hat sie das Recht einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten zu fordern. Aktuell ist dies bei 13 der insgesamt 155 Krankenkassen der Fall (Stand Mai 2011. Aktuelle Liste der Krankenkassen-Zusatzbeiträge). Auch wenn die Kassen aus Angst vor einem Mitgliederschwund vor einer Einführung zurückschrecken, sind weitere Zusatzbeiträge vorprogrammiert. Denn: Demografische Alterung und der medizinisch-technische Fortschritt schreiten stetig voran und erhöhen die Ausgaben im Gesundheitssystem. Krankenkassen mit einem hohen Anteil gut verdienender Mitglieder haben daher einen starken Wettbewerbsvorteil.

Negative Spirale in Gang gesetzt

Einen solchen Vorteil hatte die City BKK nicht: Die Betriebskrankenkasse mit einer vergleichsweise veralteten Versichertenstruktur muss als erste gesetzliche Krankenkasse zum 01. Juli 2011 schließen. Auch die Erhebung eines Zusatzbeitrages in Höhe von 15 Euro konnte die Insolvenz nicht verhindern. Kritiker gehen davon aus, dass in den kommenden Jahren weitere Krankenkassen folgen werden. Zudem erscheint der Verwaltungsaufwand für die Zusatzbeiträge zunehmend höher als deren Nutzen. Denn viele Versicherte verweigern die Zahlung der zusätzlichen Beiträge.

Nachhaltigkeit der Gesundheitsreform in Frage gestellt

Trotz guter Anreize seitens der Bundesregierung bleibt das Finanzierungsproblem der gesetzlichen Krankenversicherung auch weiterhin bestehen. Die Pleite der City BKK machte außerdem deutlich, in welche Bedrängnis Krankenkassen aufgrund des Kontrahierungszwanges (Aufnahmezwang) geraten. Die Mehrausgaben müssen sie nämlich solange aus eigenen Reserven aufbringen, bis das Bundesversicherungsamt das erforderliche Geld aus dem Gesundheitsfonds überweist.

Fazit: Die Gesundheitsreform ist ein Kompromiss zwischen der “Gesundheitsprämie” der Union und der “Bürgerversicherung” der Sozialdemokraten. Die Einführung der Zusatzbeiträge untergräbt die ursprüngliche Intention eines gestärkten Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen und erweist sich nach und nach als ungeeignete Finanzierungsmethode für die GKV.

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