Elternunterhalt: Wann müssen Kinder für die Eltern zahlen?
Elternunterhalt: Wann müssen Kinder für die Eltern zahlen?


Christiane Warnke

Elternunterhalt: Wann müssen Kinder für die Eltern zahlen?

Seminar

Referent: Christiane Warnke


Veranstaltungsseite:

Sprache: Deutsch

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Kontakt

Veranstalter

Warnke Rechtsanwälte

Telefon: +49-8106-307455

Telefax: +49-8106-307456

warnke-rechtsanwaelte.de

Preis: 12,-- € inkl. gesetzl. MwSt.

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Elternunterhalt - Kinder haften für ihre Eltern

Referentin: Rechtsanwältin Christiane Warnke, Kanzlei Warnke Rechtsanwälte,  München/Zorneding
Vortrag für die MVHS am Montag, 27.06.2016, von 18:30 bis 20:30 Uhr
Ort: München, Freimann
Gebühr: 12 Euro

Inhalt des Vortrags:
Muss ein Elternteil in einem Pflegeheim untergebracht und kann dies nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden, so geht das Sozialamt zwar in Vorleistung, wird aber anschließend Elternunterhalt von den vorhandenen Kindern einfordern. Wann aber greift die gesetzliche Unterhaltspflicht der Kinder? Wie berechnet sich der Elternunterhalt? Inwieweit sind Schwiegerkinder betroffen? Wie hoch ist das Schonvermögen? Rechtsanwältin Christiane Warnke geht umfassend auf die verschiedenen Facetten des Elternunterhalts ein und veranschaulicht die Problematik anhand von Beispielberechnungen. Sie stellt die aktuelle Rechtsprechung vor und gibt Tipps, wie sich Kinder und Eltern rechtzeitig absichern können.

Anmeldung über die MVHS München
Link: http://www.mvhs.de

Christiane Warnke

DE, Zorneding

Rechtsanwältin

Warnke Rechtsanwälte

Publikationen: 5

Veranstaltungen: 16

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Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
27.06.2016
München
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