Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 26.04.2020
Quelle: Welt am Sonntag
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Entschädigungen bei Betriebsschließungen
Auszug:
Das Coronavirus hat Deutschland fest im Griff – mit fatalen Folgen für einzelne Wirtschaftszweige. Hotels, Restaurants und andere Dienstleister können immer noch nicht zum Normalbetrieb übergehen. Viele Geschäfte müssen geschlossen bleiben.
Allein in der Gastronomie sind nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband 70.000 Betriebe akut in ihrer Existenz gefährdet. Es verwundert daher nicht, dass Unternehmen, die von Betriebsschließungen betroffen sind, staatliche Entschädigung zu verlangen. Die gilt es gegebenenfalls vor Gericht einzufordern – mit ungewissem Ausgang.
Unklar ist bereits, ob die angeordneten Betriebsschließungen rechtmäßig sind. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat jüngst darauf hingewiesen, dass bislang offen ist, ob die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes überhaupt eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die landesweite Schließung einzelner Betriebe durch eine Rechtsverordnung sind. (...)
DE, Illingen (Württemberg)
Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
Hochschule Ludwigsburg Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg University of Applied Sciences
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