Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV
Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV

Entsorgungsfachbetriebe - Fortbildung nach EfbV/AbfAEV

Seminar


Termin:

202418Dezember
Ort: Oldenburg

Veranstaltungsseite:

Sprache: Deutsch

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Kontakt

Veranstalter

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, Geschäftsstelle Oldenburg

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG,
Geschäftsstelle Oldenburg

Telefon: +49-441-2197088-0

Telefax: +49-441-2197088-22

tuev-nord.de/de/weiterbildung

Preis: 999,60 € inkl. gesetzl. MwSt.

Kontaktanfrage

Mit diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie Ihren Fachkundenachweis als verantwortliche Person in einem Entsorgungs - oder Entsorgungsfachbetrieb. Sie erfüllen damit die Anforderungen des Fachkundenachweises nach § 9 Abs. 3 EfbV bzw. § 5 Abs. 3 AbfAEV. Weiterhin aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über Änderungen und Neuerungen relevanter Rechtsvorschriften. Sie erlangen eine hohe Rechtssicherheit bei der Anwendung und Umsetzung umweltrelevanter Vorschriften. Sie bekommen wertvolle Hinweise zu geplanten Rechtsvorschriften und ihren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung als Nachweis. Unser Lehrgang vermittelt Ihnen aktuelle Kenntnisse und Rechtsvorschriften. So minimieren Sie erheblich die Haftungsrisiken.



Inhalt

Neueste Entwicklungen und Überblick über die Änderungen im Abfallrecht und in anderen relevanten Rechtsbereichen

KrWG und untergesetzliche Regelwerke sowie sonstige relevante Vorschriften

Haftungs - und strafrechtliche Risiken im Entsorgungsbereich

Gefährlichkeit von Abfällen, Zuordnung zum Abfallkatalog

Nachweisverfahren, Registerführung

Anforderungen an den Transport von Abfällen

Erfahrungsaustausch für verantwortliche Personen in Entsorgungsbetrieben



Zielgruppe

Verantwortliche Personen nach der Entsorgungsfachbetriebe - bzw. Anzeige- und Erlaubnisverordnung, die die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 oder Abs. 2 EfbV bzw. § 5 Abs. 1 oder Abs. 2 AbfAEV erfüllen und bereits an einem Grundlehrgang nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EfbV (alt) oder § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV (neu) bzw. § 5 Abs. 1 AbfAEV teilgenommen haben und/oder sich gemäß § 9 Abs. 3 EfbV mindestens alle 2 Jahre bzw. nach § 5 Abs. 3 AbfAEV mindestens alle 3 Jahre fortbilden müssen

Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
18.12.2024 - 19.12.2024
Oldenburg
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz@@ Buchungsanfrage
13.12.2023 - 14.12.2023
Oldenburg
Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz@@ Kontaktanfrage