Erlaubnis BaFin § 32 KWG Finanzdienstleister
Erlaubnis BaFin § 32 KWG Finanzdienstleister

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Erfahrungsbericht Gründung Finanzdienstleister

Beitrag, Deutsch, 2 Seiten

Autor: Jürgen App

Herausgeber / Co-Autor: App Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Erscheinungsdatum: 2016

Quelle: Private Banker

Seitenangabe: 1-2


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Die Zahl der in Deutschland zugelassenen Finanzdienstleister ist in stetiger Bewegung. Zwar bleibt ihre Zahl in der Summe seit einigen Jahren relativ konstant. Es scheiden jährlich rund 25 - 30 Institute aus der Erlaubnispflicht aus, denen dann jedoch entsprechend eine etwa gleiche Zahl an Markteintritten gegenübersteht. Voraussetzung für den Markteintritt ist eine Erlaubnis nach § 32 KWG. Diese ist an vergleichsweise hohe Anforderungen geknüpft. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick.

Jürgen App

DE, Gensingen

Wirtschaftsprüfer

App Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prüfung und Beratung für Finanzdienstleister

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