Beitrag, Deutsch, 2 Seiten
Nachdem der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.07.2006 die gesetzlichen Vorgaben zur Abrechnung von ersten anwaltlichen Beratungen weitgehend dereguliert hat, ist es nunmehr erforderlich, vor oder eingangs des Beratungsgesprächs auf die mutmaßlichen Beratungskosten hinzuweisen. Wird nichts besonderes vereinbart, so hat sich für Endverbraucher ein Honorarsatz von ca. 190,OO € zuzüglich Mehrwertsteuer etabliert. Die meisten Rechtsschutzversicherer sind auch bereit – einen beratungsberechtigten Versicherungsfall vorausgesetzt – diesen Betrag an die Beraterkanzlei zu überweisen.
In all den Fällen, in denen keine Rechtsschutzversicherung besteht oder eintrittspflichtig sein dürfte, sollten Sie mit einem Geldbetrag von 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zu uns kommen. Wir akzeptieren auch EC-Karten sowie VISA- und Master(Euro)Cards. Sollte es bei der ersten Beratung bleiben, beispielsweise weil wir keine Erfolgsaussichten erkennen können, verbleibt die Beratungsgebühr bei uns.
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