Erwerbsminderung (EM) bei Fibromyalgie?
Erwerbsminderung (EM) bei Fibromyalgie?

Erwerbsminderung (EM) bei Fibromyalgie?

Ablehnung des Rentenantrages auf EM

Beitrag, Deutsch, Rentenberatung Sommer, Diamantis und Kollegen

Autor: Siegfried Sommer

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Definition: Das Wort Fibromyalgie besteht aus dem lateinischen Wort „fibra“=Faser und den griechischen Worten „Mys=Muskel, „algos“=Schmerz und „ia“= Zustand. Beschwerden: Bei der Fibromyalgie handelt es sich um Muskel-Sehnen Schmerzen an den großen/kleinen Gelenken (Ganzkörperschmerzen), Schwellungen und Steifheit, Kopfschmerzen und Migräne, verbunden mit Erschöpfung, Mattigkeit und Müdigkeit. Hinzu kommen oft Konzentrations- und Kurzzeitgedächtnisstörungen, Schlafstörungen, Magen-Darm-Beschwerden, Allergien und Kreislaufstörungen. Viele leiden noch unter weiteren vegetativen Beschwerden wie Herzryhtmusstörungen, Störungen des Hörens, Tinnitus ( Ohrgeräusche ), Reizbarkeit und Stimmungsschwankungen. Probematisch bei diesem Krankheitsbild ist es aus meiner Sicht (eines Rentenberaters) dass durch nicht rechtzeitige Diagnose \"Fibromyalgie\" durch einen entsprechenden Facharzt wie einen Internist und Rheumatologen es häufig zu einer Chronifizierung des Krankheitsbild kommt. Daneben findet oft keine entsprechende Behandlung vor und auch nach der Diagnose wie z.B. Schmerztherapie bei einem Schmerztherapeuten und Schmerzbewältigungstraining in Form von Gesprächen statt. Es fehlt häufig an einem Mediator, der die entsprechenden Krankheitsbilder einem entsprechenden Facharzt zuordnet. Für die Forensik ist das Krankheitsbild \"Fibromyalgie\" schwer zu greifen. Bei dem Krankheitsbild lässt sich keine Diagnose über ein Blutbild oder Röntgenaufnahme stellen. Häufig wird im Vorverfahren und manchmal in der Forensik Orthopädische Gutachten in Auftrag gegeben, die nur normale alterstypische Abnutzungserscheinungen und gute Beweglichkeit zeigen. Den Probanten wird oft Aggravation und ein starker Rentenwunsch nachgesagt. Bei häufigen Untersuchungen kann es zu einem Psychosyndrom kommen, das am Schluss zur Rente führt. Vor dem Hintergrund das die Probanten vor der Erkrankung als überperfekt im Arbeitsleben galten, wäre ein sorgsamerer Umgang mit dem zu Untersuchenden zu wünschen. Problematisch ist das zu wenig Erkrankte in eine entsprechende medizinische Rehabilitation finden - in Deutschland gibt es hervorragend ausgerichtete Fachkliniken, die sich mit dem Krankheitsbild \"Fibromyalgie\" beschäftigen und eine ganzheitliche Behandlung anbieten. Auf der anderen Seite werden viele Rentenanträge von Betroffenen gestellt in dem Glauben das das Krankheitsbild Fibromyalgie zu einer Rente wegen voller Erwerbsminderung führt. Es ist bei den ärztlichen Diensten der Rentenversicherungsträger gesichert das bei leichten und mittelschweren Krankheitsbildern keine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu gewähren sei.

Siegfried Sommer

DE, Stuttgart

Rentenberater, Versicherungsberater, Kanzleinhaber

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