Seminar
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Sprache: Deutsch
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Inhalt
Aufgaben, Pflichten, Verantwortung
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie einen Fachkundenachweis gemäß DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) mit detaillierter Auflistung der vermittelten Sachgebiete.
Unterweisungspflicht gemäß ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1 (vormals BGV A1)!
Die eigentliche Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person kann nur innerbetrieblich durch den Fachvorgesetzten erfolgen.
ZielOftmals müssen Eingriffe oder Schalthandlungen an elektrischen Anlagen von elektrotechnischen Laien vorgenommen werden. Hierfür sind besondere Schutzmaßnahmen und Regelungen erforderlich.
Dieses Seminar vermittelt die dafür erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse und gibt Hinweise für die notwendigen betrieblichen Einweisungen.
Nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1 (vormals BGV A1) ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter in den Gefahren ihrer Tätigkeiten und den Maßnahmen zur Gefahrenabwendung zu unterweisen. Diese Verantwortung erstreckt sich insbesondere auf die Unterweisung elektrotechnischer Laien und erforderlichenfalls auf das Einweisen sowie das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen zu sicherheitsgerechtem Verhalten.
ThemaPersonal muss heute möglichst flexibel einsetzbar sein. So stehen die Verantwortlichen in den Unternehmen häufig vor der Entscheidung, elektrotechnische Arbeiten von Mitarbeitern ohne elektrotechnische Ausbildung durchführen zu lassen. Dies ist aber nur sehr begrenzt möglich. Die Mitarbeiter müssen dazu geschult und unterwiesen werden. Nur so kann ein Mindestmaß an Arbeitssicherheit sichergestellt werden. Die BG ETEM fordert in der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel eine Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP). Elektrotechnisch unterwiesene Personen können unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen, Betriebsmitteln und Installationen durchführen. Zusätzlich zum Seminarbesuch ist eine Einweisung vor Ort zwingend erforderlich. Erst dann erfolgt vom Vorgesetzten eine Bestellung zur EuP.
... weitere InfosTechniker und Servicepersonal ohne elektrotechnische Ausbildung, die sich in elektrischen Betriebsbereichen oder Betriebsräumen aufhalten müssen.
Dazu zählen auch Hausmeister, Haus-, Betriebs- und Servicetechniker, Schlosser, Einrichter, Anlagenfahrer, Maschinenbediener, Werkzeugmacher, Mechaniker, Sicherheitsbeauftragte sowie Facharbeiter kommunaler Betriebe mit fachübergreifenden Aufgaben.
All diese Personen haben bestimmte betriebsbedingte Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft (EFK / VEFK) durchzuführen. Somit benötigen sie den Fachkundenachweis.
Fachthemen
Branchenthemen
Zeitpunkt | Veranstaltungsort | Beschreibung | Kontaktperson | |
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27.09.2018 - 28.09.2018 | Essen |
Dipl.- Ing. Bernd Hömberg | Kontaktanfrage |