EuP - Die elektrotechnisch unterwiesene Person
EuP - Die elektrotechnisch unterwiesene Person

EuP - Die elektrotechnisch unterwiesene Person

Seminar


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Sprache: Deutsch

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Kontakt

Veranstalter

Haus der Technik e. V.

Haus der Technik e. V.

Telefon: +49-201-1803-1

Telefax: +49-201-1803-269

hdt.de

Preis: k. A.

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Inhalt

  • Was bedeutet Arbeitssicherheit? 

Aufgaben, Pflichten, Verantwortung 

  • Unfallbeispiele in Wort und Bild aus dem Elektrobereich 
  • Die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" 
  • Zukünftige Entwicklung nach BetrSichV (TRBS 1203, 2131) 
  • Wirkungen des elektrischen Stromes 
  • Schutz gegen gefährliche Körperströme 
  • Sicherheit bei Tätigkeiten an und in elektrischen Anlagen 
  • Fehler in elektrischen Anlagen 
  • Schutzziele, Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzmittel bei Arbeiten an elektrischen Anlagen 
  • Zulässige Tätigkeiten elektrotechnisch unterwiesener Personen 
  • Besondere Verhaltensregeln für unterwiesene Personen 
  • Bestellvorgang zur elektrotechnisch unterwiesenen Person 

  

Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie einen Fachkundenachweis gemäß DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) mit detaillierter Auflistung der vermittelten Sachgebiete.


Unterweisungspflicht gemäß ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1 (vormals BGV A1)!

 

Die eigentliche Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person kann nur innerbetrieblich durch den Fachvorgesetzten erfolgen.

Ziel

Oftmals müssen Eingriffe oder Schalthandlungen an elektrischen Anlagen von elektrotechnischen Laien vorgenommen werden. Hierfür sind besondere Schutzmaßnahmen und Regelungen erforderlich.
Dieses Seminar vermittelt die dafür erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse und gibt Hinweise für die notwendigen betrieblichen Einweisungen.

Nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1 (vormals BGV A1) ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter in den Gefahren ihrer Tätigkeiten und den Maßnahmen zur Gefahrenabwendung zu unterweisen. Diese Verantwortung erstreckt sich insbesondere auf die Unterweisung elektrotechnischer Laien und erforderlichenfalls auf das Einweisen sowie das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen zu sicherheitsgerechtem Verhalten.

Thema

Personal muss heute möglichst flexibel einsetzbar sein. So stehen die Verantwortlichen in den Unternehmen häufig vor der Entscheidung, elektrotechnische Arbeiten von Mitarbeitern ohne elektrotechnische Ausbildung durchführen zu lassen. Dies ist aber nur sehr begrenzt möglich. Die Mitarbeiter müssen dazu geschult und unterwiesen werden. Nur so kann ein Mindestmaß an Arbeitssicherheit sichergestellt werden. Die BG ETEM fordert in der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel eine Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP). Elektrotechnisch unterwiesene Personen können unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen, Betriebsmitteln und Installationen durchführen. Zusätzlich zum Seminarbesuch ist eine Einweisung vor Ort zwingend erforderlich. Erst dann erfolgt vom Vorgesetzten eine Bestellung zur EuP.

... weitere Infos



Zielgruppe

Techniker und Servicepersonal ohne elektrotechnische Ausbildung, die sich in elektrischen Betriebsbereichen oder Betriebsräumen aufhalten müssen.



Dazu zählen auch Hausmeister, Haus-, Betriebs- und Servicetechniker, Schlosser, Einrichter, Anlagenfahrer, Maschinenbediener, Werkzeugmacher, Mechaniker, Sicherheitsbeauftragte sowie Facharbeiter kommunaler Betriebe mit fachübergreifenden Aufgaben.






All diese Personen haben bestimmte betriebsbedingte Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft (EFK / VEFK) durchzuführen. Somit benötigen sie den Fachkundenachweis.

Kein Referent eingetragen
Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
27.09.2018 - 28.09.2018
Essen
Dipl.- Ing. Bernd Hömberg Kontaktanfrage