Beitrag, Deutsch, 6 Seiten, Kanzlei Philipp Fürst
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Farbmarke - konturlose Farbmarke - konturlose Farbkombinationen
Bei Farbmarken, auch abstrakte Farbmarken oder auch konturlose Farbmarken genannt - bereiten immer wieder die graphische Darstellung der Farbmarke und die Beschreibung der graphischen Darstellung Probleme, insbesondere, wenn es sich um abstrakte oder konturlose Farbkombinationen handelt.
BGH und EuGH haben zu den Anforderungen an die graphische Darstellung konturloser Farbmarken, insbesondere konturloser Farbkombinationen bereits mehrfach und umfassend Stellung genommen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) folgt diesen Vorgaben in seiner Beurteilung. Erinnerung und Beschwerde gegen diese Entscheidungen haben selten Erfolg.
Schwierigkeiten bereiten auch die Argumente, das DPMA von der Unterscheidungskraft konturloser Farbmarken und Farbkombinationen zu überzeugen. Auch hier wurden Kriterien für die Unterscheidungskraft und den betrieblichen Herkunftshinweis entwickelt. Soweit solche konturlosen Farbmarken und Farbkombinationen keine Unterscheidungskraft besitzen, können sie diese Unterscheidungskraft durch ihren Bekanntheit infolge langjähriger Benutzung erlangen. Ob dies der fall ist, wird durch Umfrage bei den angesprochenen Verkehrskreisen, die auch Fachverkehrskreise sein können ermittelt.
Diese Veröffentlichung vermittelt Ihnen aktuelle Informationen zur graphischen Darstellung von konturlosen Farbmarken und Farbkombinationen.
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