Finanzielle Eingliederung bei Organschaft durch wirtschaftliches Eigentum
Finanzielle Eingliederung bei Organschaft durch wirtschaftliches Eigentum

Finanzielle Eingliederung bei Organschaft durch wirtschaftliches Eigentum

Beitrag, Deutsch, 4 Seiten, Der Konzern

Autor: Dr. Wolfgang Walter

Herausgeber / Co-Autor: Carl Heymanns Verlag, Köln

Erscheinungsdatum: 05.10.2013

Auflage: Heft 9/2013

Quelle: Der Konzern - Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Bilanzrecht und Rechnungslegung der verbundenen Unternehmen

Seitenangabe: 472-475


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Die Organschaft ist in der Unternehmenspraxis das wichtigste Gestaltungsinstrument, um Gewinne und Verluste verschiedener Unternehmens steuerlich zu "konsolidieren". Beim Unternehmenskauf oder bei einer Umstrukturierung kommt es darauf an, dass die sog. finanzielle Eingliederung vom Beginn des ersten Organschaftsjahres an vorliegt. Wenn eine vorhergehende Umgestaltungsmaßnahme zivilrechtlich noch nicht rechtswirksam ist, bereitet dies erhebliche Schwierigkeiten. Dabei kann das steuerliche Rechtsinstitut des wirtschaftlichen Eigentums eine Organschaft ermöglichen, die ohne diesen steuerrechtlichen Anknüpfungspunkt nicht oder erst später möglich wäre. Die gewünschten Steuereffekte können so bereits ab dem beabsichtigen Zeitpunkt realisiert werden. Dies gilt z.T. auch in Fällen, in denen umwandlungssteuerrechtlich eine Rückwirkung nicht mehr zulässig ist.

Dr. Wolfgang Walter

DE, Denkendorf/Stuttgart

Geschäftsführer

Rechtsanwaltskanzlei RA StB FAStR Dr. Wolfgang Walter

Publikationen: 36

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