Firmenwagen: Vorsteuerabzug bei beschränkt vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern
Firmenwagen: Vorsteuerabzug bei beschränkt vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern

Firmenwagen: Vorsteuerabzug bei beschränkt vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern

Kritische Anmerkungen zu der geltenden Verwaltungsauffassung

Beitrag, Deutsch, 7 Seiten, UVR Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht

Autor: Klaus D. Hahne

Erscheinungsdatum: 2007

Seitenangabe: 302-308


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Unternehmer, die steuerfreie Ausgangsumsätze ausführen, sind i. d. R. gem. § 15 Abs. 2 UStG von dem vollen Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Die nicht abziehbaren Vorsteuern werden zum Kostenfaktor. Diese Grundsätze gelten auch für die Überlassung von Dienst- oder Firmenwagen an Arbeitnehmer. Die Nutzungsüberlassung für nicht dienstliche Fahrten begründet ein entgeltliches steuerpflichtiges Leistungsaustauschverhältnis zwischen dem Unternehmer und dem Arbeitnehmer. Die Finanzverwaltung ordnet die Vorsteuern für im Zusammenhang mit dem Dienst- oder Firmenwagen anfallenden Eingangsleistungen anteilig auch den anderen (vorsteuerabzugschädlichen) Umsätzen des Unternehmers zu. In dem Beitrag wird untersucht, in wie weit diese Verwaltungsauffassung mit der Rechtsprechung des EuGH im Einklang steht. Als Ergebnis wird dabei festgestellt, dass stets ein voller Vorsteuerabzug für die betreffenden Kfz-Kosten zu gewähren ist.

Der Autor ist Steuerberater und Partner bei ERNST & YOUNG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft AG in Eschborn/Frankfurt. Er ist in der Financial Services Organisation Tax tätig und auf die steuerliche Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern spezialisiert.

Mehr über Klaus D. Hahne erfahren Sie unter www.bank-tax.de.

Klaus D. Hahne

DE, Frankfurt am Main

Steuerberater / Partner

Steuerkanzlei Klaus D. Hahne Steuerberatung

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