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Autor: Peter Groll
Erscheinungsdatum: 09.08.2011
Quelle: Newsletter Nr. 38
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Der Fluglotsenstreik ist beschlossene Sache. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat am 08.08.2011 den beabsichtigten Streik der Fluglotsen für rechtmä-ßig erklärt. Mit einer Bestätigung durch das Landes-arbeitsgericht ist noch in den Abendstunden zu rech-nen. In wenigen Stunden könnte dann der Streik beginnen. Das große Chaos wäre vorprogrammiert.
Dies zeigt eindrucksvoll, wie unberechenbar ein Streik und dessen Auswirkungen auf den Flugverkehr und angetretenen (wohlverdienten) Sommerurlaub für den einzelnen Arbeitnehmer sind. Was also tun, wenn einen ein Streik am geplanten Rückflugtag kalt erwischt und man nicht mehr rechtzeitig zum ersten Arbeitstag erscheinen kann?
Einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte geben wir hier:
Sollte das Landesarbeitsgericht Hessen in der Nacht den Streik bestätigen, so bleibt dem Arbeitgeber nur der Gang in das Schlichtungsverfahren. Nur so kann er noch kurzfristig den Streik am morgigen Tage verhindern und eine Friedenspflicht herbeiführen.
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