Fördermittel - Vater Staat hilft
Fördermittel - Vater Staat hilft

Fördermittel - Vater Staat hilft

Vater Staat hilft den Unternehmern zu mehr Wirtschaftlichkeit und unterstützt mit mehr Sicherheiten, neuen Ideen der Förderung und mehr Risikokapital!

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Kai Schimmelfeder Coaching und Beratung

Autor: Kai Schimmelfeder

Erscheinungsdatum: 01.04.2007


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Kaufen, Expandieren oder Gründen?

Vater Staat hilft den Unternehmern zu mehr Wirtschaftlichkeit und unterstützt mit mehr Sicherheiten, neuen Ideen der Förderung und mehr Risikokapital!


Unternehmer werden oder sein, ist in Deutschland nicht immer leicht, wenn man die bürokratischen Hürden und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu Grunde legt. Der aktuelle Aufschwung ist nicht überraschend für Mittelstandsinstitute oder Wirtschaftskenner und so hat die KfW Mittelstandsbank (KfW-Bankengruppe) schon vor längere bessere Finanzierungslösungen erarbeitet die jetzt nach und nach in die Umsetzung gebracht werden.
Die KfW Mittelstandsbank – als die Förderbank in Deutschland - wird den Kreditinstituten bzw. Banken verstärkt als Risikopartner zur Verfügung stehen und so ihre Bereitschaft zur Kreditvergabe an Mittelständler erhöhen. Somit werden die eigentlichen Ansprechpartner der Unternehmen, die „Hausbanken“ mehr Möglichkeiten haben bzw. bessere wirtschaftlichere Angebote machen können. Deshalb wird die KfW voraussichtlich ab April 2007 für das Produkt „KfW-Unternehmerkredit“ den Banken/ Kreditinstituten anbieten, 50 % des Ausfallrisikos für Kredite an Unternehmen zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen mindestens zwei Jahre existiert.
Bedenkt man die Konditionen wie Zinsen (nominal von 3,35% bis 6,35%), Laufzeit (von 6 bis 20 Jahren), tilgungsfreie Anlaufjahre (von 1 bis 20 !!! Jahren – je nach Verwendungszweck) und einer Höchstsumme pro Fall von 10 Mio. Euro – bedeutet die 50% Risikoübernahme der KfW gegenüber der eigentlichen finanzierenden Hausbank, wohl eine erhebliche Erleichterung für Expansionsvorhaben in Deutschland!

Erstes Beispiel …

… .Würde zum Beispiel ein Unternehmer ein anderes kaufen wollen, oder in seines neu investieren und die Summe beträgt 700.000,- Euro, würde die KfW bis zu 350.000 Euro als Risikopartner übernehmen und der Unternehmer braucht „nur“ noch die andere Hälfte besichern! (Nominal- und Effektivzins - Angaben nach PAngV, endgültige Zinsen nach Prüfung des Vorhabens).
Allein dieses Beispiel sollte neue Möglichkeiten im Kopf des Unternehmers erzeugen, um sich wirtschaftliche Verbesserungen zu erarbeiten.

Ein anderes Beispiel …
… können wir im Programm mit dem Arbeitnamen „ProStart“ erkennen. Dort werden die beiden Programme „StartGeld“ (bis 50.000,- Euro und bisher inkl. 80%-tiger Haftungsfreistellung von der KfW) und „Mikrodarlehen“ (bis 10.000,- Euro oder bis 25.000,- Euro) für Gründer und junge Unternehmer zusammengefasst und entscheidend verbessert.
Statt wie bisher zu 80 Prozent will die KfW zur Verbesserung dieses Mittels die durchleitenden Banken (auszahlende Bank) komplett von ihrem Risiko befreien. Da die Einführung von „ProStart“ für Anfang 2008 geplant ist, hat die KfW die Zinssätze in den bestehenden Programmen „StartGeld“ und „Mikrodarlehen“ zu Jahresbeginn 2007 erheblich gesenkt, um bereits jetzt eine deutliche Verbesserung zu bieten.


Ein Beispiel für größere Vorhaben …
… kann mit den nächsten Informationen umgesetzt werden:

Das KfW-Genussrechtsprogramm - Eigenkapital für den breiten Mittelstand

Am Anfang dieses Jahres hat die KfW Mittelstandsbank das KfW-Genussrechtsprogramm auf den Markt gebracht. Dieses Programm zeichnet sich dadurch aus, dass das Genussrechtskapital in der Bilanz als Eigenkapital ausgewiesen wird (siehe auch Artikel in BL 02/07), die Zinsen jedoch steuerlich als Betriebsaufwand geltend gemacht werden können. Die KfW bietet dieses besondere Unternehmerwerkzeug über Beteiligungsgesellschaften an. Zielgruppe sind kleinere mittelständische Unternehmen die Ihre Eigenkapitalausstattung verbessern wollen:

Das KfW-Genussrechtsprogramm dient der Stärkung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen. In Zusammenarbeit mit bei der KfW akkreditierten Beteiligungsgesellschaften wird nachrangiges Genussrechtskapital bereitgestellt. Aus dem KfW-Genussrechtsprogramm können Beteiligungsgesellschaften eine anteilige Refinanzierung des Genussrechtskapitals erhalten.

Die bereitzustellenden Unterlagen, um dieses Programm zu nutzen sind u.a. folgende:
• eine kompakte Beschreibung des Vorhabens,
• Angaben zum Management,
• Jahresabschlüsse,
• Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätsplanung für 3 Jahre,
• Investitions- und Finanzierungsplan,
• Darlegung der Wettbewerbsvorteile und Marktchancen
An die Unternehmen sind u.a. folgende Anforderungen gestellt:
• Mind. 5Mio Jahresumsatz (einschl. verbundener Unternehmen)
• Rechtsform: GmbH, AG, GmbH & Co. KG
• Nachweis von Wachstumspotential
• Gute Bonität
Was sind die Konditionen für dieses Mittel?
• Höchstbetrag Erstnutzung 5 Mio.
• Auszahlung 100%
• Keine Sicherheitengestellung an die Beteiligungsgesellschaft


Was gibt es grundsätzliches zum Thema Förderung?
Im Allgemeinen ist das Spektrum der öffentlichen Fördermaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland ist in erster Linie durch die noch bestehenden Standortnachteile einzelner Regionen geprägt. Hierbei genießt die Förderung der Wirtschaft in den neuen Bundesländern unverändert besondere Priorität, um die wirtschaftliche und soziale Angleichung weiter voranzutreiben.

Die einzelbetriebliche Förderung ist vorrangig eine Förderung des Mittelstandes. Der Bund und die Länder stellen hier eine Vielzahl unterschiedlichster Finanzierungshilfen zur Verfügung. Dabei ist unter folgenden Bereichen zu unterscheiden:

• direkte Hilfen wie Zuschüssen,
• (zinsverbilligte) Krediten,
• Bürgschaften etc.
• und indirekten Begünstigungen durch Steuererleichterungen




Grundsätzliches zu diesen Unterstützungen/Förderungen für Unternehmen und Unternehmer:

1. Diese Finanzierungshilfen, ob nun von der KfW oder regionalen Förderinstituten, werden nicht automatisch für die Unternehmen gewährt, sondern müssen schriftlich beantragt werden. Im Regelfall erfolgt die Antragstellung über die Hausbank (das wohl bekannte Hausbankprinzip).

2. Im Zusammenhang mit der Antragstellung ist nachzuweisen, dass das Vorhaben ohne entsprechende Hilfen nicht- oder nur schwer – durchzuführen ist (Subsidiaritätsprinzip). Info: Es gibt aber auch Mittel, da muss nachgewiesen werden, dass das Vorhaben auch ohne Förderung umgesetzt werden kann.

3. Des Weiteren darf in der Regel mit dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein (Vorbeginnklausel). Eine nachträgliche „Heilung“ ist nicht möglich.

4. Auf die Mehrzahl der begünstigten Förderungen besteht kein Rechtsanspruch; ausgenommen hiervon sind die steuerlichen Erleichterungen.


Welches Unternehmen oder welcher Unternehmer darf solche Unterstützung bekommen?

Bestimmte Beihilfen dürfen nur zugunsten der so genannten KMU (kleine und mittlere Unternehmen) gewährt werden. Mit Wirkung zum 01.01.2005 wurden kleine und mittlere Unternehmen EU-weit neu definiert.

Im Einzelnen gilt nun die Einteilung in die drei Größenklassen (KMU Status):

"Kleinstunternehmen"
• Weniger als 10 Beschäftigte
• Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. oder
• Jahresumsatz von höchstens 2 Mio.

"Kleinunternehmen"
• Weniger als 50 Beschäftigte
• Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. oder
• Jahresumsatz von höchstens 10 Mio.

"Mittlere Unternehmen"
• Weniger als 250 Beschäftigte
• Jahresbilanzsumrne von höchstens 43 Mio. oder
• Jahresumsatz von höchstens 50 Mio.


Welche Wirtschaftszahlen bzw. Umsatzgrenzen etc. gelten bei Filialen, Tochtergesellschaften oder Beteiligungen?
Diese hier genannte KMU-Definition enthält detaillierte Regelungen zur Einbeziehung von verbundenen Unternehmen bei der Ermittlung des KMU-Status: Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Die drei Kriterien (Beschäftigtenzahl, Umsatz oder Bilanzsumme, Unabhängigkeit) müssen gleichzeitig erfüllt sein.


Wovon hängen die risikogerechten Zinsen ab?

Die Zinsen werden bei der Bank oder Sparkasse (welche Sie auch als Hausbank nutzen), die das direkte Risiko eines Kreditausfalls trägt, festgelegt. Bei der Festlegung berücksichtigt die Bank/ Sparkasse die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens (Bonität), welches den Förderantrag stellt. Ebenfalls entscheidend sind die stellbaren Sicherheiten (Werthaltigkeit der Besicherung).
Dabei gilt der Grundsatz: je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten, desto niedriger der Zinssatz.


Wie legt die Hausbank den risikogerechten Zins für ein KfW-Förderdarlehen fest – welchen Einfluss hat der Unternehmer darauf?

(Quelle: KfW Bank) Die KfW hat ein transparentes, risikogerechtes Zinssystem entwickelt, das den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Werthaltigkeit der Besicherung Rechnung trägt. Die Hausbank/ Sparkasse geht bei der Ermittlung der Preisklasse in drei Schritten vor:

In einem ersten Schritt nimmt sie eine Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens (Bonität) vor. Dazu benötigt sie Unterlagen zur Vermögens- und Ertragslage, wie z. B. Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder ggf. Einnahme-Überschuss-Rechnungen. Auf dieser Basis schätzt sie ein, welches Risiko mit der Kreditvergabe verbunden ist. Die Hausbank verwendet hierzu so genannte Ratingverfahren oder andere Bewertungsmodelle, in die auch weitere Faktoren, die nach Einschätzung der Hausbank die Zukunftsaussichten des Unternehmens beeinflussen, einfließen können. Auf dieser Grundlage ordnet die Hausbank das Unternehmen einer von sechs von der KfW definierten Bonitätsklassen zu.

In einem zweiten Schritt prüft die Hausbank die vorgesehenen Sicherheiten, z. B. Grundschulden oder Sicherungsübereignungen. Hierbei schätzt sie ein, welcher Anteil des Kredits durch erwartete Erlöse aus den Sicherheiten abgedeckt werden kann (Werthaltigkeit der Besicherung). Im Wesentlichen kommt es auf den erwarteten Wiederverkaufswert an. Dieser wird u. a. beeinflusst durch die Art der Sicherheit, die Höhe der nutzungsbedingten Wertminderung, die Marktgängigkeit und den allgemeinen technischen Fortschritt. Auf dieser Grundlage ordnet die Hausbank die Sicherheiten in eine von vier Besicherungsklassen ein.

Durch die Kombination der so ermittelten Bonitäts- und Besicherungsklassen gelangt die Hausbank in einem dritten Schritt zu einer von sieben Preisklassen. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, innerhalb derer der kundenindividuelle (Angebots)Zinssatz der Hausbank liegt. Die Bandbreite wird durch eine feste Zinsobergrenze abgeschlossen.

Die Hausbank/Sparkasse vergleicht den von ihr ermittelten kundenindividuellen Zinssatz mit der von der KfW festgelegten Preisobergrenze in der jeweiligen Preisklasse. Hierbei müssen Banken und Sparkassen eine unumstößliche Regel einhalten: der Zinssatz, den sie ihrem Kunden anbieten, darf die Preisobergrenze der ermittelten Preisklasse nicht überschreiten.

Dieser aktuelle Ausschnitt der Möglichkeiten wird durch wesentlich mehr Förderprogramme, Hilfen etc. ergänzt. Von regionalen Förderinstituten und Bürgschaftsprogrammen bis hin zu Förderprogrammen für grenzüberschreitendes Unternehmertum. Die Beantragung braucht oftmals Zeit und die Vorbereitung der Unterlagen mag mancher für großen Aufwand halten, aber die Tragfähigkeit von geförderten Unternehmen, stellt sich besser dar, als bei denen ohne Förderung.
Denken Sie also an die Vorteile und handeln!

Kai Schimmelfeder

DE, Hamburg

Geschäftsführer

Kai Schimmelfeder Coaching und Beratung

Publikationen: 14

Veranstaltungen: 4

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