Franchising und Datenschutz
Franchising und Datenschutz

Franchising und Datenschutz

Beitrag, Deutsch, 24 Seiten

Autor: Jan Gerd Mietzel

Herausgeber / Co-Autor: Patrick Giesler, Jürgen Nauschütt (Hrsg.), Rita d'Avis (Co-Autorin)

Erscheinungsdatum: 2007

ISBN: 3472063874

Quelle: Franchiserecht

Seitenangabe: 891-914


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Preis: 128,-- €

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„Der Erfolgreichste im Leben ist der, der die besten Informationen besitzt“. Dieser von Benjamin Disraeli formulierte Satz hat in den letzten 150 Jahren sicherlich nichts von seinem Wahrheitsgehalt eingebüßt, sondern vor dem Hintergrund eines ständig zunehmenden Angebots an zu verarbeitenden Informationen eher noch deutlich an Bedeutung hinzugewonnen. Gerade das Franchising wird maßgeblich durch den Austausch von Informationen bestimmt. Während dabei am Anfang die Vermittlung von Know-how vom Franchisegeber an den Franchisenehmer noch klar im Mittelpunkt der Geschäftsbeziehung steht, verlagert sich deren Schwerpunkt schon bald auf einen beiderseitigen Informationsfluss, der sowohl Auskünfte über Finanz- und Warenbewegungen als auch solche über Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten zum Inhalt hat. Dieser Datentransfer ist von existentieller Wichtigkeit für das Franchisesystem, denn neben der reinen Abwicklung des Tagesgeschäfts ermöglicht er zum einen dem Franchisenehmer eine regelmäßige Überprüfung seiner Leistungsfähigkeit im Rahmen eines Benchmarkings mit anderen Systemteilnehmern, zum anderen dem Franchisegeber die ständige Kontrolle und Feinsteuerung seiner Geschäftsidee durch direkte Rückmeldung über deren Markterfolg.

Zugenommen haben seit der Zeit Disraelis allerdings nicht nur das Informationsangebot, sondern auch die Bedenken gegenüber einer zu umfassenden Nutzung bestimmter (personenbezogener) Daten. Die Metapher des „gläsernen Menschen“ steht in diesem Zusammenhang für die Möglichkeit einer als negativ empfundenen „Durchleuchtung“ der Menschen und ihres Verhaltens. Während im Ausgangspunkt der Diskussion die Gefahr noch hauptsächlich in einer Kontrolle des Bürgers durch den Staat gesehen wurde, findet der Begriff nun in der abgewandelten Form „gläserner Kunde“ auch Anwendung auf Wirtschaftsunternehmen und die (vermeintliche oder reelle) Gefahr einer Verhaltensüberwachung von Verbrauchern durch die bei diesen Unternehmen gesammelten Daten.

Der Gesetzgeber hatte auf entsprechende Bedenken schon mit dem 1978 in Kraft getretenen Bundesdatenschutzgesetz [BDSG] reagiert und trug ihnen mit der Novellierung dieses Gesetzes im Jahre 1990 umfassend Rechnung. Er hatte dabei nicht nur den „gläsernen Bürger“, sondern auch den „gläsernen Kunden“ vor Augen, denn das (aktuell in seiner Neufassung aus dem Jahre 2003 geltende) BDSG wendet sich nicht allein an den öffentlich-rechtlichen Bereich, sondern macht auch die Privatwirtschaft zum maßgeblichen Adressaten datenschutzrechtlicher Bestimmungen (siehe § 1 Abs. 2 Nr. 3 bzw. § 2 Abs. 4 BDSG). Jedes Unternehmen, das mit personenbezogenen Daten arbeitet (wobei hier schon das Anlegen einer Karteikartendatei zu geschäftlichen Zwecken ausreicht, um den Anwendungsbereich des BDSG zu eröffnen), kommt also nicht umhin, sich mit den wesentlichen Grundlagen dieses Gesetzes vertraut zu machen. Für Franchisesysteme gilt dies – angesichts der systemimmanenten Wichtigkeit des Informationsaustauschs – in besonderem Maße.

Jan Gerd Mietzel

DE, Düsseldorf

Managing Partner

Rolim, Mietzel, Wohlnick & Calheiros LLP

Publikationen: 19

Veranstaltungen: 16

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