Gegenseitige Verträge nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
Gegenseitige Verträge nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Gegenseitige Verträge nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Ansprüche aus gegenseitigen "schwebenden" Verträgen gem. § 103 InsO nach vollzogener Schlussverteilung (§ 200 Abs. 1 InsO) und rechtskräftig bestätigtem Insolvenzplan (§ 258 Abs. 1 InsO)

Buch, Deutsch, 180 Seiten, Walter de Gruyter GmbH

Autor: Thomas Rühle

Erscheinungsdatum: 2006

ISBN: 3899493036

Auflage: 1. A.


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Als zentrale Vorschrift des materiellen Insolvenzrechts ist § 103 InsO von hoher praktischer Bedeutung. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter häufig über die Art der Abwicklung einer Vielzahl von gegenseitigen ¿schwebenden¿, d. h. von keiner Partei vollständig erfüllten Verträgen zu entscheiden. Dies gilt insbesondere für Unternehmensinsolvenzen. Das Wahlrecht des Insolvenzverwalters ist in der Vergangenheit schon häufig Gegenstand wissenschaftlicher Arbeiten gewesen. Im Mittelpunkt dieser Untersuchungen hat indes nur die Rechtslage innerhalb des Insolvenzverfahrens gestanden. Ziel der vorliegenden Arbeit ist deshalb die Untersuchung der zwischen den Vertragsparteien bestehenden Rechtslage, nachdem das Insolvenzverfahren entweder nach vollzogener Schlussverteilung oder nach Inkrafttreten eines Insolvenzplans aufgehoben worden ist. Ausgangspunkt ist das grundlegende Spannungsverhältnis zwischen vertraglichem Schuldrecht und materiellem Insolvenzrecht und die hiermit verbundene Frage nach den Auswirkungen der Verfahrenseröffnung auf die noch offenen Erfüllungsansprüche. Der Autor stellt die Probleme dar, die sich bei Anwendung der neuesten BGH-Judikatur, nach der die Verfahrenseröffnung nur die ¿Durchsetzbarkeit¿ der Erfüllungsansprüche beeinflusst, stellen, und bietet Lösungsvorschläge an. Praxisrelevant sind insbesondere die Schwierigkeiten, die durch die Abkehr von der ¿Erlöschenstheorie¿ bei Inkrafttreten von Sanierungsinsolvenzplänen entstehen.

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