Geldanspruch fürPflegeleistungen gegenüber Erbengemeinschaft
Geldanspruch fürPflegeleistungen gegenüber Erbengemeinschaft

Geldanspruch fürPflegeleistungen gegenüber Erbengemeinschaft

Miterbe hat Vergütungsanspruch für die Pflege seiner Mutter

Beitrag, Deutsch

Autor: Stefan Günther

Herausgeber / Co-Autor: Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Dr. Stefan Günther

Erscheinungsdatum: 2014


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Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt, Az: 11 U 123/11, hat die Erbengemeinschaft der Miterbin (Schwester) einen Vergütungsanspruch in Höhe von 50.000,00 EUR für die Pflege der Erblasserin zu zahlen. Der Rentnerin bleibt es somit erspart, für die Durchführung ihrer Versorgung in ein Altenheim umziehen zu müssen. Wäre dies der Fall gewesen, wäre der spätere Nachlass komplett für dann die dann anfallenden Heimkosten aufgezehrt worden. Insoweit entsprach es nach Auffassung des Gerichts den Billigkeitsgründen der Miterbin den Geldbetrag zuzusprechen, da diePflegeleistungen von ihr auch unter Verzicht auf eigenes Einkommen durchgeführt wurde. Durch die Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 544 ZPO) ist die Entscheidung des OLG Frankfurt durch Beschluss des Bundesgerichtshofs, Az: IV ZR 135/13, seit dem 20.08.2013 rechtskräftig.

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