Gleichbehandlung als Grundsatz des primären Gemeinschaftsrechtes - Altersdiskriminierung durch verkürzte Kündigungsfristen
Gleichbehandlung als Grundsatz des primären Gemeinschaftsrechtes - Altersdiskriminierung durch verkürzte Kündigungsfristen

Gleichbehandlung als Grundsatz des primären Gemeinschaftsrechtes - Altersdiskriminierung durch verkürzte Kündigungsfristen

EuGH v. 19.1.2010 - Rs. C-555/07, Seda Kücükdeveci ./. Swedex GmbH & Co. KG

Beitrag, Deutsch, 3 Seiten, Bund-Verlag GmbH

Autor: Dirk Helge Laskawy

Erscheinungsdatum: 16.06.2010

Quelle: Arbeit und Recht

Seitenangabe: 264-266


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Der EuGH hat die Kritiker der Regelung des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB erhört und die Europarechtswidrigkeit dieser Vorschrift in seiner Entscheidung vom 19. Januar 2010 ("Kücükdeveci") festgestellt. Damit kommt Bewegung in die (starren) Altersgrenzen, die sich häufig in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen finden. Festen Altersgrenzen, die allein an das Erreichen eines bestimmten Lebensalters anknüpfen und davon Ansprüche der Arbeitnehmer abhängig machen, wird die Rechtmäßigkeit entzogen. Sie verstoßen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Der Beitrag setzt sich mit dieser Entscheidung auseinander und stellt deren praktische Auswirkungen dar.

Dirk Helge Laskawy

DE, Leipzig

Partner, FAArbR u. Mediator

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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