"Greek Transport Law"
"Greek Transport Law"

"Greek Transport Law"

Overview of the Greek Road Transport Law

Beitrag, Englisch, 7 Seiten, larciergroup

Autor: Epameinondas Kalagiakos

Herausgeber / Co-Autor: larciergroup

Erscheinungsdatum: 23.12.2018

ISBN: 9782807908758

Quelle: Journal for International Trade and Transport Law

Seitenangabe: 547-554


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Das Transportrecht wird in Griechenland durch die Vorschriften der §§ 95 - 107 des griechichen Handelsgesetzbuches (gr. HGB) sowie ergänzend durch Allgemeine Geschäftsbedingungen geregelt. Über die Qualifizierung als Werkvertrag kommen ergänzend auch die werkvertraglichen Regeln der §§ 681-702 des griechichen Zivilgesetzbuches (gr. ZGB) zur Anwendung. Es wird der Begriff des Frachtvertrages erläutert und  darauf hingewiesen, dass die Frachtführerhaftung als verschuldensunabhängige Obhutshaftung ausgestaltet ist und grundsätzlich nur bei höherer Gewalt entfällt.

Wird bei der Annahme nicht reklamiert, tritt bei entsprechender Berufung im Prozess eine Haftungsbefreiung ein. Ansprüche aus Binnentransporten verjähren innerhalb von 6 Monaten, bei grenzüberschreitenden Transporten findet die CMR Anwendung. Bei deliktischen Ansprüchen beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre gem. Art. 937 gr. ZGB. Die Anwaltskosten hat jede Partei selbst zu tragen. Die CMR ist 1977 ratifiziert worden und hat den Status eines den griechischen Gesetzen vorgehenden Rechts. Der Autor spricht im Folgenden kurz die zwingende Wirkung der CMR und den Verweis auf nationales Recht an.

Der Speditionsvertrag ist in Art. 95 ff. gr. HGB geregelt . Die Abgrenzung zwischen Speditions- und Frachtvertrag ist durch Auslegung zu ermitteln. Der Spediteur haftet verschuldensunabhängig und als Bürge des Frachtführers (Art. 96, 97 gr. HGB).

Es wird ferner die Haftung des Frachtführers nach der CMR, das Forum Shopping und die Auslegung des Begriffes "wilful misconduct"erörtert. Nach der Entscheidung des Areopag Plenum, 18/1998 soll die Verschuldensform vorliegen, wenn der Frachtführer in Kenntnis darüber handelt, dass seine Handlung oder Unterlassung die Gefahr im Hinblick auf den Schadeneintritt erhöht hat und er sich demgegenüber gleichgültig zeigt, auch wenn er den Schadeneintritt nicht unbedingt billigend in Kauf nimmt. Der Begriff des wilful misconduct kommt im griechischen Recht hauptsächlich bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Frachtgutes sowie bei unsorgfältiger Verladung und Verstauung zur Anwendung. 

 

Epameinondas Kalagiakos

GR, Athen

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