Beitrag, Deutsch
Autor: Prof. Dr. Arnd Diringer
Erscheinungsdatum: 05.05.2017
Quelle: Expertenforum Arbeitsrecht
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Gobe Beleidigung - außerordentliche Kündigung möglich
Auszug:
Wer seinen Chef als „soziales Arschloch“ bezeichnet, muss damit rechnen, dass er diesen künftig nur noch von hinten sieht.
Mit diesen Worten fasst das LAG Schleswig-Holstein seine Entscheidung vom 24. Januar 2017 (3 Sa 244/16) in einer am 4. Mai 2017 veröffentlichten Pressemitteilung zusammen. Eine solche Beleidigung kann nach Auffassung der norddeutschen Richter auch ohne vorherige Abmahnung die außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dass der Arbeitnehmer im vorliegenden Fall bereits 62 Jahre alt und seit 23 Jahren in dem Familienbetrieb beschäftigt war, half ihm nicht.
Hinweis:
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Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht der Hochschule Ludwigsburg
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