Handlungsbedarf bei internationalen Fondsstrukturen aufgrund des neuen Investmentsteuergesetzes
Handlungsbedarf bei internationalen Fondsstrukturen aufgrund des neuen Investmentsteuergesetzes

Handlungsbedarf bei internationalen Fondsstrukturen aufgrund des neuen Investmentsteuergesetzes

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, altii Fondsportal

Autor: Dr. Thomas Elser

Erscheinungsdatum: 2017

Quelle: altii Fondsportal

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Handlungsbedarf bei internationalen Fondsstrukturen aufgrund des neuen Investmentsteuergesetzes

Der deutsche Kapitalanleger ist ab dem 1.1.2018  mit einem neuen investmentsteuerlichen Besteuerungsregime konfrontiert, welches in Bezug auf die Auswahl von Fondsprodukten und Anlagestrategien keineswegs entscheidungsneutral ist. Ansatzpunkte für die Vermeidung von Steuernachteilen sind etwa die gezielte Nutzung der sog. Teilfreistellungen für Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds im Rahmen der Produktstrukturierung. Diese Teilfreistellungen bezwecken die typisierende Abmilderung der Doppelbesteuerung auf Anlegerebene, da künftig sowohl auf Ebene des Fonds (bei inländischen Einkünften) als auch auf Ebene des Investors Steuern erhoben werden. Die Gewährung der Teilfreistellungen auf Anlegerebene hängt nicht von einen tatsächlichen steuerlichen Vorbelastung auf Fondsebene ab. Es kommt ausschließlich darauf an, ob der Fonds nach seiner Dokumentation und Anlagestrategie als Aktien-, Misch- oder Rentenfonds qualifiziert. Dies lässt sich für eine steueroptimierte Anlagestrategie gut nutzen.

Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung einer - unter Zugrundelegung des derzeit niedrigen Basiszinssatzes - moderaten Thesaurierungsbesteuerung in Form der Vorabpauschale. Diese ersetzt die bislang recht aufwändig zu ermittelten ausschüttungsgleichen Erträge und ist aus dem Rücknahmepreis des Fondsanteils zu Beginn des Kalenderjahres (Ansatz zu 70%) multipliziert mit dem Basiszinssatz von zurzeit 1,1% abzuleiten. Gegenüber dem bisherigen nahezu vollständigen steuerlichen Durchgriff nach dem Transparenzprinzip auf die laufenden Zins- und Dividendenerträge begünstigt die niedrige Vorabpauschale grundsätzlich den thesaurierenden Fonds. In der Praxis wird sich wohl eine Ausschüttungspolitik abzeichnen, die es dem Anleger ermöglicht, zumindest die auf die Vorabpauschale entfallende Kapitalertragsteuer ohne Liquiditätsnachteile tragen zu können.

Doch diese bereits recht gravierenden Auswirkungen erscheinen noch recht übersichtlich im Vergleich zu den Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Investmentstrukturen für große Privatvermögen und institutionellen Investoren, insbesondere im Bereich der Alternativen Investments. Hierbei sind neben den investmentsteuerlichen Regelungen regelmäßig auch das deutsche Außensteuergesetz (AStG) und die Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten; dazu kommen zunehmend Einflüsse aus den europarechtlichen Rahmenbedingungen und bereits bestehenden und künftigen multilateralen Abkommen. Alternative Investmentfonds sind grundsätzlich vom Anwendungsbereich der neuen investmentsteuerlichen Regelungen erfasst, es sei denn, der Fonds ist in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z.B. Investment KG, Lux SCS, US LP) aufgelegt. Hat dieser (deutsche oder ausländische) Alternative Investmentfonds Einkünfte aus deutschen Quellen (z.B. Dividenden von deutschen Gesellschaften, deutsche Immobilienerträge oder Erträge aus deutschen Gesellschaften, die im Bereich der erneuerbarer Energien investieren), so unterliegt der Fonds selbst mit diesen Einkünften der Körperschaftsteuer und hat dementsprechend auch deutsche steuerliche Deklarationspflichten zu erfüllen. Die nach dieser steuerlichen Vorbelastung auf Fondsebene verbleibenden Erträge unterliegen bei Ausschüttung an den deutschen Anleger ein weiteres Mal der Besteuerung. Eine Abmilderung der Doppelbesteuerung auf Anlegerebene im Wege der o.g. Teilfreistellungen kommt nur in Betracht, wenn der Fonds durch geeignete Ausgestaltung der Investmentstruktur und der Fondsdokumentation als Aktien-, Misch- oder Immobilienfonds qualifiziert. Dies ist im Bereich der Alternativen Investments nicht unmöglich, stellt die Fondstrukturierung und –dokumentation sowie die steuereffiziente „downstream“-Investmentstruktur jedoch vor besondere neue Herausforderungen.

Positiv ist, dass das AStG ab 2018 für Investmentfonds keine Anwendung mehr findet. Dies ist im Vergleich zu den erst durch das AIFM-StAnpG zum 24.12.2013 eingeführten (und ab 2018 wieder abgeschafften) Kapital-Investitionsgesellschaften (z.B. Luxemburger SICAV-Strukturen) eine Verbesserung, da diese nach geltender Rechtslage grundsätzlich vom Anwendungsbereich des AStG erfasst sind.

Die steuereffiziente Strukturierung von nationalen und grenzüberschreitenden Investments unter Beachtung der neuen Rahmenbedingungen ab 2018 steht im Vordergrund des WM Seminars am 27. Januar 2017 in Frankfurt am Main. Neben dem Schwerpunkt auf Fondsdesign und Gestaltungsüberlegungen in Bezug auf die Investmentsteuerreform bietet das Seminar ausführliche Informationen zum künftigen Tax Reporting und zeigt Lösungen zur rechtzeitigen Umsetzung der Investmentsteuerreform auf. Im Nachgang zu diesem Seminar stehen Ihnen die Referenten auch für weitere Fragen zur Verfügung und sind nunmehr auch mit dem neuen Standort im TaunusTurm in Frankfurt am Main jederzeit für steuerliche und rechtliche Fragestellungen erreichbar.

Dr. Thomas Elser ist Steuerberater bei der auf Transaktionen, Investments und Tax Compliance spezialisierten Steuerkanzlei TAXGATE in Stuttgart. Auf TAXGATE finden Sie weitere Blogs sowie Veranstaltungen zum Thema Steuerrecht.

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