Heilung eines Gewinnabführungsvertrags nicht erleichtert: BFH bestätigt strenge Auffassung zu der nur eingeschränkt möglichen Auslegung
Heilung eines Gewinnabführungsvertrags nicht erleichtert: BFH bestätigt strenge Auffassung zu der nur eingeschränkt möglichen Auslegung

Heilung eines Gewinnabführungsvertrags nicht erleichtert: BFH bestätigt strenge Auffassung zu der nur eingeschränkt möglichen Auslegung

Beitrag, Deutsch, Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH

Autor: Dr. Wolfgang Walter

Erscheinungsdatum: 04.06.2013

Quelle: Handelsblatt Steuerboard


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Der Bundesfinanzhof bestätigt erneut seine strenge Auffassung zu der nur sehr eingeschränkt möglichen Auslegung eines Gewinnabführungsvertrags. Er zerstreut zugleich aufgekommene Hoffnung für die Heilung eines Gewinnabführungsvertrags durch einen notariellen Nachtragsvermerk weitgehend, aber nicht vollständig. Der Beitrag zeigt auf, wie auch künftig noch eine Heilung von Fehlern gelingen kann, wenn der Vertrag beurkundet worden ist, obwohl dies nicht erforderlich ist.

Dr. Wolfgang Walter

DE, Denkendorf/Stuttgart

Geschäftsführer

Rechtsanwaltskanzlei RA StB FAStR Dr. Wolfgang Walter

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