Heimliche Onlinedurchsuchungen: Anschlag auf die Bürgerrechte?
Heimliche Onlinedurchsuchungen: Anschlag auf die Bürgerrechte?

Heimliche Onlinedurchsuchungen: Anschlag auf die Bürgerrechte?

Beitrag, Deutsch, 5 Seiten, Liberal-Verlag Berlin

Autor: Ursula Pidun

Erscheinungsdatum: 01.04.2008

Quelle: Liberal, Magazin für Poltik und Kultur

Seitenangabe: 5


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Liberal-Verlag Berlin

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Auszug aus dem Artikel:

Die Amerikaner tun es und auch viele andere Länder, wie die Schweiz haben keine Probleme damit: Das heimliche Ausspionieren privater Computer-Inhalte hat sich bereits vielerorts als ein Mittel von vielen im Kampf gegen den Terror manifestiert. Noch gibt es in Deutschland einige Hürden zu nehmen, doch alles deutet darauf hin, Onlinedurchsuchungen in naher Zukunft auch in unserem Land als legitimes Mittel für eine effiziente Terrorbekämpfung zum Einsatz zu bringen. Im Prinzip geht es nun um eine Gesetzes-Formulierung, die verfassungsrechtlich Bestand haben kann, denn der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das heimliche Ausspähen von Computern via Internet aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen noch Anfang Februar eindeutig verboten.

Massiver Eingriff in Grundrechte Schon im Vorfeld vereitelten Anschläge haben inzwischen auch hart gesottene Kritiker einer solchen, neuen Gesetzgebung nachdenklich werden lassen und nicht wenige Politiker knicken gänzlich ein. Umfragen bezüglich Bürger-Meinungen fallen sehr unterschiedlich aus. Während Infratest Dimap bekannt gibt, dass 58 Prozent der Bürger sich angeblich für Onlinedurchsuchungen aussprechen, ergibt eine Umfrage im Tagesspiegel beachtliche 81 Prozent die gegen ein solches Instrument sind. Relevanz haben weder die Umfragen noch die Meinungen, denn es gibt seitens der Bürger kein Mit- oder Abstimmungsrecht über solche massiven, gesetzlichen Eingriffe in die Privatsphäre. So bleibt nicht viel mehr, als das stete und eindringliche Verweisen darauf, dass es sich um den massivsten Eingriff in verfassungsrechtlich verbriefte Grundrechte der Bürger seit Bestehen der Bundesrepublik handelt. Und es stellen sich Fragen, ob sich ein solcher, eklatanter Eingriff tatsächlich auszahlt und in irgendeiner Form gerechtfertigt ist. Denn es geht um einen Angriff auf fundamentale Grundgesetzartikel, die derzeit mittels ziemlich unprofessioneller Diskussionen dem Wunsch nach einer Aufweichung ausgesetzt werden. Es geht um die Unverletzbarkeit der Wohnung, den Schutz der Privatheit und in der Folge um Aspekte der Menschenwürde - also um keine Kleinigkeiten.

Sorge der Verantwortlichen begründet Angesichts der gewaltigen Bedrohung durch Terroranschläge wird niemand ernsthaft bemängeln wollen, dass sich Verantwortliche und insbesondere das Innenministerium unter Leitung von Innenminister Wolfgang Schäuble mit allen nur denkbaren Instrumenten auseinander setzen, die geeignet sind, Anschläge schon im Vorfeld zu verhindern. Insbesondere Schäuble, der sich schon seit geraumer Zeit vehement für heimliche Onlinedurchsuchungen stark macht, wurde und wird massiv angegriffen. Neben berechtigter, konstruktiver Kritik scheuten sich einige nicht, völlig deplatzierte Analysen zu wagen, die dem Innenminister einen "Überwachungswahn" unterstellen. Andere wiederum konnten sich nicht mit geschmacklosen Äußerungen zurückhalten und bezichtigen ihn, er handle und denke aus der Sicht eines Opfers heraus. Ein solcher Zynismus ist nicht mehr, als eine unverschämte Unterstellung und völlige Geschmacksentgleisung. Wahr ist, dass Schäuble den derzeit wohl schwierigsten Job innerhalb der Regierung überhaupt managen muss. So kann man ihm und seinen Mitarbeitern durchaus allerbeste Absichten in der Sorge um die Sicherheit unterstellen. Auch dann, wenn man heimlichen Onlinedurchsuchungen weiterhin und auch nach den aktuellen Anschlagsvereitlungen sehr kritisch gegenüber steht.

Der gläserne Bürger Jeder, der sich eine Zeit lang durchs Netz liest, Foren besucht oder Google Earth startet, staunt nicht schlecht über die Abwehrhaltung der Bürger in Sachen "gläsern". Denn überall trifft er auf Veröffentlichungen, die das Tiefste des Schreibers nach außen kehren; gerade so, als wüsste der User nicht, dass er sich hier auf einer weltweiten Plattform bewegt. Von üblen Beschimpfungen bis zu Angriffen und Verbal-Attacken, die bereits in den strafrechtlichen Bereich münden, lässt sich so gut wie alles finden, manchmal sogar Ankündigungen von Straftaten. Online-Tagebücher mit Echtzeit-Einblick in die unendlichen Spähren des Privatlebens sind scheinbar nicht nur modern, sondern mehren sich von Tag zu Tag. Und auch Blogs mit eher mehr als wenig privatsphärischen Inhalten schießen nach wie vor wie Pilze aus dem Boden. Darüber hinaus erfreut sich Online-Banking verständlicherweise einer hohen Beliebtheit, Steuererklärungen werden praktischerweise virtuell verschickt und Unternehmen lassen sich ohne Internet-Datentransfer kaum noch managen. Dass es keine 100-prozentige Sicherheit gibt, auch wenn einige IT-Firmen dies gerne propagieren, scheint nur Wenige zu stören. Schließlich erfreuen sich dann auch viele User an Google Earth, einer perfekten Plattform zum Ausspionieren von Häusern und Grundstücken.

Warum also diese störrische Haltung gegenüber heimlichen Onlinedurchsuchungen als Hilfsmittel für den berechtigten Kampf gegen den Terror, wenn sich die Bürger ohnehin schon weitgehend gläsern verhalten? Ganz einfach: Der Bürger verhält sich (mit Ausnahme von Google Earth) freiwillig gläsern und begibt sich aufgrund eigener Entscheidung in die Öffentlichkeit. Er handelt also offensichtlich und zwar im wahren Wortsinn, auch wenn man nicht selten nach der Sinnfrage ruft. Onlinedurchsuchungen hingegen finden heimlich statt, ohne Erlaubnis der Betroffenen, ja nicht einmal unter der Prämisse einer Kenntnisnahme, denn informiert wird logischerweise niemand. Mit einer solchen Gesetzgebung leben Bürger dann mit dem überaus befremdlichen Gefühl, dass sämtliche privaten Inhalte des Computers jederzeit ausgespäht werden können. Wahrlich kein gute Gefühl, in jedem Fall aber ein Zustand, der in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen hat. Denn genau das bedeutet Demokratie und Rechtsstaatlichkeit: Ein heimliches Ausspionieren von Bürgern ist und bleibt tabu.

Spezialisten, Methodik und Bundestrojaner Auch die Methodik lässt breiten Spielraum für Kritik: mittels eines eigens entwickelten Bundestrojaners, der mit Hilfe eines Amtsschreibens an das anvisierte Objekt verschickt wird, will man sich Zugang zum Innnenleben des Rechners verschaffen. Im Prinzip ist das Vertrauen in virtuelle Behördenschreiben jeglicher Art seit Bekanntwerden dieser fixen Idee beim Bürger bereits im Keim erschüttert. Dies ist allerdings noch die harmlose Variante der Folgen eines solchen Trojaners. Weitere Fragen bleiben bisher ebenfalls unbeantwortet. Sie beginnen bei der Hinterfragung der Kompetenz der von der Bundesregierung engagierten IT-Fachkräfte. Denn allein solche Spezialisten zu rekrutieren, erfordert ein Höchstmaß an Professionalität. Wer Überlegungen bezüglich der Hacker- Angriffe auf Computer der Bundesregierung anstellt, kommt hinsichtlich der vorhandenen Professionalität ins Grübeln. Doch auch bezüglich anderer IT-Bereiche, wie etwa der Softwareentwicklungen für die Arbeitsagentur in den letzten Jahren ist das Vertrauen der Bürger hinsichtlich staatlicher Professionalität in Sachen IT nicht gestiegen.

Probleme, die sich ergeben und erhebliche und inakzeptable Ausmaße erreichen können, stellen sich auch hinsichtlich von Prozessen, die sich als Folge eines solchen Einbringens eines Trojaners ergeben können. Wenn sich beim anvisierten Objekt beispielsweise ein Virus auf dem Rechner befindet, können E-Mails zu Selbstläufern mutieren und automatisch an alle im Adressbuch vorhandenen Adressaten verschickt werden. Nur eine von vielen Möglichkeiten an Pleiten, Pech und Pannen, die insbesondere dann zur einer Katastrophe führt, wenn das anvisierte Objekt unschuldig ist und möglicherweise dann ungewollt sensible Daten freigibt, die Wirtschaftsspionage und Sabotage Tür und Tor öffnet. [...]

 

Ursula Pidun

DE, Berlin

Gelernte Journalistin

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