Historische Rechtssprache
Historische Rechtssprache


Prof. Dr. iur. Andreas Deutsch

Historische Rechtssprache

Kongress / Tagung

Veranstalter: Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)

Referent: Prof. Dr. Andreas Deutsch


Veranstaltungsseite:

Sprache: Deutsch

Aufrufe gesamt: 102, letzte 30 Tage: 1

Recht erfordert Kommunikation. Kommunikation erfordert Sprache. Recht lässt sich somit nur mittels Sprache denken; Sprache ist seit jeher das wichtigste Instrument der Juristen und Rechtsanwender.
Schon früh hat sich eine spezifische Fachsprache des Rechts herausgebildet. Weite Teile der modernen Rechtsterminologie fußen in der Geschichte. Manch ein Wortgebrauch lässt sich nur historisch erklären.
Ein Großteil des uns überlieferten historischen Wortschatzes wiederum hat rechtliche Implikationen. Insbesondere in rechtsfernen Texten – etwa Gedichten und Heldenromanen – wird dies dem unbedarften Leser häufig nicht auffallen, vor allem dann nicht, wenn das Wort heute (auch) in der Alltagssprache geläufig ist. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist ein geschärfter Blick auf die historische Rechtssprache unumgänglich.
Die Tagung soll einer interdisziplinären Annäherung an das Forschungsproblem dienen: Juristen, Historiker, Philosophen, Literatur- und Sprachwissenschaftler kommen gleichermaßen zu Wort.

Prof. Dr. Andreas Deutsch

DE, Heidelberg

Forschungsstellenleiter

Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch (DRW) Forschungsstelle der Heidelberger Akademie der Wissenschaften

Publikationen: 5

Veranstaltungen: 3

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Aufrufe letzte 30 Tage: 6

Zeitpunkt Veranstaltungsort Beschreibung Kontaktperson  
29.02.2012
Heidelberg
Recht erfordert Kommunikation. Kommunikation erfordert Sprache. Recht lässt sich somit nur mittels Sprache denken; Sprache ist seit jeher das wichtigste Instrument der Juristen und Rechtsanwender. Schon früh hat sich eine spezifische Fachsprache des Rechts herausgebildet. Weite Teile der modernen Rechtsterminologie fußen in der Geschichte. Manch ein Wortgebrauch lässt sich nur historisch erklären. Ein Großteil des uns überlieferten historischen Wortschatzes wiederum hat rechtliche Implikationen. Insbesondere in rechtsfernen Texten – etwa Gedichten und Heldenromanen – wird dies dem unbedarften Leser häufig nicht auffallen, vor allem dann nicht, wenn das Wort heute (auch) in der Alltagssprache geläufig ist. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist ein geschärfter Blick auf die historische Rechtssprache unumgänglich. Die Tagung soll einer interdisziplinären Annäherung an das Forschungsproblem dienen: Juristen, Historiker, Philosophen, Literatur- und Sprachwissenschaftler kommen gleichermaßen zu Wort. Dr. Andreas Deutsch Kontaktanfrage