Höhere Geldbußen = mehr Verkehrssicherheit?
Höhere Geldbußen = mehr Verkehrssicherheit?

Höhere Geldbußen = mehr Verkehrssicherheit?

Beitrag, Deutsch, Eine Seite, Schmidt-Römhild Verlag

Autor: Prof. Dr. Dieter Müller

Erscheinungsdatum: 2007

Quelle: mobil und sicher

Seitenangabe: 12


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Höhere Geldbußen = mehr Verkehrssicherheit ?

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat sich gemeinsam mit den Landes-Verkehrsministern im November des vergangenen Jahres darüber verständigt, das Sanktionsniveau für verschiedene Verkehrsdelikte, insbesondere aber für Alkohol- und Drogenfahrten deutlich zu erhöhen. Das Ziel dieser Anhebung der Sanktionen ist die Anhebung der Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen. Aber kann dieses Ziel tatsächlich allein durch die angestrebte Erhöhung erreicht werden ?

Tatsächlich ist der Bußgeldkatalog zuletzt im Jahr 1990 grundlegend angepasst und seither nur punktuell ergänzt worden. Nach Auffassung der Verkehrsminister haben die Sanktionen in ihrer Höhe ihre Abschreckungswirkung zu einem großen Teil eingebüßt und vor allem die Verwarnungsgelder bis 35 Euro werden von vielen Verkehrssündern zunehmend bewusst und damit vorsätzlich in Kauf genommen.
Die Bußgeldobergrenze für allgemeine Verkehrsverstöße soll nach Meinung des Bundesministers zukünftig von 1.000 Euro auf 2.000 Euro angehoben und bei besonders gefährlichen Delikten wie etwa Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen sollen die vorhandenen Bußgeldobergrenzen verdoppelt werden, was de facto eine Anhebung von 450 € auf 900 € bedeuten würde.
Das Bundesverkehrsministerium hat es allerdings – bei allem Verständnis für die allein im europäischen Maßstab schon längst überfällige generelle Anhebung der Sanktionshöhe – bislang versäumt, die vielen durch die Bundesanstalt für Straßenwesen in Auftrag gegebenen Untersuchung zum wissenschaftlichen Nachweis über die Wirksamkeit der Sanktionen auf die Verkehrssicherheit fortzuführen. Derartige neue Untersuchungen sind bereits lange überfällig und sollten in ihrem Zuschnitt neben der Sanktionshöhe auch deren Zusammenwirken mit der polizeilichen und kommunalen Verkehrsüberwachung sowie den zahlreichen möglichen verkehrspädagogischen Maßnahmen von StVG, StVO, JGG und FeV berücksichtigen. Eine isolierte Anhebung der Sanktionen, ohne begleitende Maßnahmen einer wirksamen Verkehrsüberwachung, Verkehrsprävention und Öffentlichkeitsarbeit würde in jedem Fall den angestrebten Zweck verfehlen, für ein Mehr an Verkehrssicherheit zu sorgen.

Daneben fehlt in dem Gedankengebäude der Verkehrsminister auch weitestgehend die europäische Dimension. Wenn frühestens ab dem Jahr 2007 eine europaweite Vollstreckung von Geldbußen ab 70 € möglich wird, sollte schon bedacht werden, ob nicht die Obergrenze des Verwarnungsgeldes generell auf den Betrag von 65 € angehoben wird. Im Zusammenspiel mit verkehrspädagogischen Maßnahmen und einer ebenso wichtigen Förderung der Öffentlichkeitsarbeit können derart systematisch in ein Gesamtkonzept eingebettete höhere Sanktionen sehr wohl für ein Mehr an Verkehrssicherheit sorgen.

Prof. Dr. Dieter Müller

DE, Bautzen

Hochschullehrer

Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten IVV Bautzen GbR

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